Die in Enthaarungscreme enthaltene Thioglykolsäure kann bei nicht sachgemäßer Anwendung leichte bis mittelschwere Hautreizungen hervorrufen. Wiederholte nicht sachgemäße Anwendung kann auch zu allergischen Reaktionen führen. "Deshalb sollten Beipackzettel von Enthaarungscremes entsprechende Hinweise enthalten und die Produkte nur nach diesen Hinweisen angewendet werden", erklärt Andreas Hensel, Präsident des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in einer Aussendung. Insbesondere sollten sie nicht großflächig aufgetragen werden, und Schleimhautkontakt sollte vermieden werden.

Offenbar wenden Verbraucherinnen und Verbraucher Enthaarungscremes zunehmend großflächig an. Dem BfR sind Fälle bekannt, in denen Verbraucher dadurch Hautreizungen erlitten. Nicht geklärt ist, ob der extrem basische pH-Wert der Produkte Auslöser dafür ist oder die in Enthaarungscremes enthaltene Thioglykolsäure. Diese wirkt auf das Keratin im Haar ein und zerstört die Haarstruktur. Der gewünschte Effekt tritt ein: Das Haar lässt sich entfernen.

Anleitung beachten

Thioglykolsäure darf laut Kosmetikverordnung in Enthaarungsmitteln in einer Konzentration von bis zu fünf Prozent enthalten sein. Dieser Grenzwert ist für die übliche Anwendung von Enthaarungscremes gedacht, die sich auf begrenzte Hautflächen beschränkt. Die Hersteller geben auf der Verpackung oder in einer Verpackungsbeilage in der Regel an, wie ihre Produkte angewendet werden sollen. Das BfR empfiehlt Verbrauchern, sich an solche Herstellerhinweise unbedingt zu halten, da eine nicht sachgemäße Anwendung Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die Produkte seien nicht für die großflächige Anwendung gedacht, und Schleimhautkontakt sollte vermieden werden. (red, derStandard.at)