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Slowenien: Zum ersten Mal wurde eine Adoption innerhalb einer homosexuellen Beziehung ermöglicht.

Foto: AP/Gregory Bull

Ljubljana - In Slowenien wurde zum ersten Mal eine Adoption innerhalb einer homosexuellen Beziehung ermöglicht. Im Fall eines lesbischen Paares erlaubte das Familienministerium einer der Partnerinnen die Adoption des leiblichen Kindes ihrer Partnerin, berichteten slowenische Medien. Das ist eine bedeutende Entscheidung für Homosexuelle, denn das Ministerium wandte das "alte" Familiengesetzbuch an. 

Homosexuelle sollten das Adoptionsrecht für leibliche Kinder ihrer PartnerInnen eigentlich erst mit dem vor einem Monat verabschiedeten Familiengesetzbuch bekommen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch wegen einer angekündigten Volksabstimmung ungewiss. Die Entscheidung des Familienministeriums stellt nun klar, dass Homosexuelle schon nach geltendem Recht die Kinder ihrer Lebenspartner adoptieren dürfen.

Sozialamt verweigerte Adoption

Im geltenden Familiengesetz gäbe es bei einseitigen Adoptionen keine Unterschiede aufgrund des Partnerschafts-Status, erklärte das Ministerium in einer Aussendung. In solchen Fällen sei weder eine Ehe noch eine außereheliche Beziehung oder eine andere Partnerschaft erforderlich, sondern könne das Kind von jeder Einzelperson adoptiert werden, wenn das zum Vorteil des Kindes sei.
Im konkreten Fall stellte das Ministerium fest, dass eine Adoption "absolut zum größten Vorteil" für das Kind wäre, das in einer solchen Gemeinschaft lebt und eine entsprechende Familienumgebung genießt. Das lesbische Paar hatte laut Medienberichten vor drei Jahren mittels künstlicher Befruchtung ein Kind bekommen. Seitdem sorgten beide Frauen für das Kind, nur hatte das Sozialamt der nicht leiblichen Mutter eine Adoption verweigert. Das Ministerium gestattete jedoch in einem Berufungsverfahren die Adoption. 

"Wenn ein außerehelicher Partner das leibliche Kind seines Partners adoptieren kann, würde die Verweigerung der Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Partner eine rechtlich unzulässige Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bedeuten." Dies würde gegen die slowenische Verfassung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie gegen etliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstoßen, argumentierte das Ministerium. Für RechtsexpertInnen ist die Entscheidung in diesem Fall nicht umstritten. Ihrer Meinung nach ist es nicht wahrscheinlich, dass ein Gericht die Entscheidung des Ministeriums aufheben wird.

Neue Familiendefinition umstritten

Für GegnerInnen des Familiengesetzbuches ist das vorgesehene Adoptionsrecht für Homosexuelle einer der am umstrittensten Inhalte des Gesetzbuches. Am 1. September werden sie beginnen, die erforderlichen 40.000 Unterschriften zu sammeln, um eine Volksabstimmung zu erzwingen. Die Durchführung des Referendums ist ungewiss, denn die Regierung wird bestimmt versuchen, das Referendum mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht zu unterbinden. Dieses hat schon mehrere Volksabstimmungen untersagt, mit denen Menschenrechte eingeschränkt werden sollten. 

Das neue Familiengesetzbuch, mit dem die Rechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeweitet werden, wurde im Juni verabschiedet. Die Mitte-Links-Regierung hatte mit einem Kompromissvorschlag Abstriche von ihren ursprünglichen Plänen einer völligen Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare machen müssen. Für die rechtsgerichtete Opposition und eine konservative Zivilinitiative, die von der katholischen Kirche unterstützt wird, ist neben dem Adoptionsrecht für Homosexuelle auch eine neue Definition der Familie, die von der traditionellen Auffassung "Mutter-Vater-Kind" abweicht, umstritten. (APA)