Wien - Im Saal kann sich kaum jemand erinnern, dass er einer Gerichtsverhandlung zum Paragrafen 300 beigewohnt hätte. Und der angeklagte gebürtige Gambier sitzt zerknirscht auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht und erklärt: "Es tut mir wirklich sehr leid."
"Befreiung von Gefangenen", lautet der Paragraf 300 des Strafgesetzbuchs, und diese Tat ist mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht. Allerdings: Wenn ein Häftling einem anderen bei der Flucht hilft, droht ihm keine Strafe. So wie auch eine Flucht aus der Haft von keiner Strafe bedroht ist - es sei denn, dass während des Ausbüchsens andere strafbare Handlungen begangen werden.
Er kam von draußen
Babou J. kam aber von draußen. Am 15. Mai 2010 besuchte er einen Freund, der als Schubhäftling im Wiener Polizeianhaltezentrum saß - und wollte ihm einen Wäschesack übergeben. Die Beamten untersuchten den Inhalt und stießen dabei auf eine verdächtig ausgestopfte schwarze Wollsocke. Und in dieser Socke fand sich - eine Gaspistole mit Magazin und vier Schuss Munition.
"Schuldig", murmelt der Angeklagte auf die entsprechende Frage von Richterin Karin Beber. Ja, er habe versucht, die Gaspistole in die Schubhaft einzuschmuggeln. "Das ist aber keine gute Idee gewesen", meint Richterin Beber. "Ich war vollkommen außer mir, ich wusste nicht, was ich tat", sagt der reumütige 22-Jährige.
So ungewöhnlich das Verfahren auch ist - so schnell ist es auch schon wieder vorbei. Die Sachlage ist klar, der Angeklagte ist kurz und bündig geständig, auf alle Zeugenbefragungen wird einvernehmlich verzichtet - neun Monate Haft auf drei Jahre bedingt, urteilt Richterin Beber nach nicht einmal zehn Minuten Verhandlungsdauer.
"Was Sie getan haben, ist wirklich keine Lappalie", spricht die Richterin dem 22-Jährigen bei der Urteilsbegründung ins Gewissen. "Auch wenn die Tat nicht wirklich professionell ausgeführt wurde", räumt sie ein. Überdies habe der Angeklagte auch noch eine weitere bedingte Haftstrafe wegen eines Suchtgiftdelikts offen.
Der Angeklagte nimmt das Urteil sofort an, es ist rechtskräftig. (frei, DER STANDARD Printausgabe, 27.7.2011)