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Sprichwörtlich an die Leine nehmen solle Rumänien seine Streunerhunde, fordert das EGMR

Foto: REUTERS/NATHANIEL WILDER

Straßburg  - Weil die Behörden des Landes nicht energisch genug gegen streunende Hunde vorgehen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag dem Mann einer mittlerweile verstorbenen Frau Recht, die im Oktober 2000 vor ihrem Haus in Bukarest von einer Meute wilder Hunde angefallen und schwer verletzt worden war. Rumänien muss dem Witwer nun 9.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Schmerzensgeld

Die damals 71 Jahre alte Frau hatte bei der Hunde-Attacke schwere Kopfverletzungen und einen Knochenbruch an der Hüfte erlitten. Anschließend hatte sie zunehmend Schwierigkeiten beim Gehen und traute sich nicht mehr aus dem Haus. Das Paar, das in äußerst ärmlichen Verhältnissen lebte, klagte in Rumänien vergeblich auf Schmerzensgeld. Die Stadt Bukarest wies die Verantwortung zurück.

Der Straßburger Gerichtshof verwies nun darauf, dass streunende Hunde in Rumänien nach wie vor eine Gefahr darstellen. Offiziellen Statistiken zufolge habe es im vergangenen Jahr allein in Bukarest bis zu 100.000 frei herumlaufende Hunde gegeben, argumentierten die Richter. Von Jänner bis April 2010 seien dort mehr als 2.000 Menschen von Vierbeinern angefallen worden. Im Jänner 2011 sei eine alte Frau zu Tode gebissen worden. Diese Situation sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin in ihrem Land außerdem keine effiziente Beschwerdemöglichkeit gehabt, bemängelten die Richter. (APA)