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Gehaltsdiskriminierung in Unternehmen? Der neue Einkommensbericht soll in Unternehmen eventuell vorhandene diskriminierende Denkmuster auflösen.
Wien - Für mehr Transparenz sollen die Einkommensberichte sorgen, die von großen Unternehmen erstmals per 31. Juli intern vorgelegt werden müssen. ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht zeigte sich im Vorfeld der Frist überzeugt, dass die Firmen dieser Pflicht auch nachkommen werden: "Ich bin sehr guter Dinge." Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek erinnerte derweil die rund 200 betroffenen Unternehmen mit einem Brief an ihre Verpflichtung zum Einkommensbericht. Sanktionen bein Nichteinhaltung sind derzeit noch nicht vorgesehen, jedoch kann sich die Gewerkschaft die Veröffentlichung eines Schwarzbuchs, genauso wie eines Weißbuchs mit den Positivbeispielen, vorstellen. Schließlich fürchteten Betriebe einen Imageverlust, gibt sich Ruprecht überzeugt.
Derzeit fallen nur 15 Prozent der ArbeitnehmerInnen in die Regelung
Das neue Gleichbehandlungsgesetz ist am 1. März in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen zu mehr Einkommenstransparenz, schließlich betrage der Unterschied zwischen Frauen- und Männereinkommen laut ÖGB knapp 25 Prozent. Die Pflicht zur Offenlegung wird schrittweise umgesetzt und ist abhängig von der Unternehmensgröße. Im ersten Schritt sind laut Ruprecht rund 200 Firmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen betroffen - das sind lediglich 15
Prozent aller ArbeitnehmerInnen. Ab 2014 betrifft es schließlich auch Betriebe mit mehr als 150 MitarbeiterInnen und somit 50 Prozent aller Beschäftigten.
"Wie" statt "ob"
"Die Rückmeldungen betrafen vor allem Fragen wie genau das umzusetzen ist, ob etwa Zulagen dazu gerechnet werden. Es geht also eher um das 'wie', nicht das 'ob'", erklärte Ruprecht. Die BetriebsrätInnen, denen die Unterlagen vorzulegen sind, seien gut geschult und auch die Unternehmen seien informiert. "Ich gehe davon aus, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen", so die Gewerkschafterin. Sie rechnet damit, dass von den nun betroffenen
Firmen "90 Prozent" Berichte erstellen werden. "Wenn einer verweigert, passiert ihm nichts, außer dem Imageverlust. Wir denken aber sehr laut über ein Schwarzbuch bzw. Weißbuch nach."
Über drohende Sanktionen wollen die ÖGB-Frauen aber erst nachdenken, nachdem die Berichte vorliegen - oder eben nicht. Generell stellte Ruprecht aber fest: "Ohne Sanktionen bekommt man oft nicht die gewünschte Wirkung. Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter." Grundsätzlich habe man aber mit den verpflichtenden Einkommensberichten "einen Riesenschritt" gemacht.
Diskussion innerhalb des Unternehmens
Liegen die Berichte einmal vor, werden sie die BetriebsrätInnen interpretieren. "Man muss sich genau anschauen, wie und warum Unterschiede zustande kommen. Manche sind ja erklärbar, bei manchen handelt es sich aufgrund alter Denkmuster um Diskriminierung", so Ruprecht. Sie schlägt eine offene Kommunikation vor. Beispielsweise
könnte die Belegschaft über die Berichte in einer gemeinsamen Versammlung des Betriebsrats und der Geschäftsführung informiert werden.
AMS nimmt nur mehr vollständige Inserate an
Ebenfalls in der Gleichbehandlungsnovelle enthalten war die Verpflichtung zur Angabe des Einkommens in Stellenanzeigen. "Das hat sich teilweise gebessert. Ich bin aber noch immer nicht ganz zufrieden", meinte die ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende. Sanktionen bei Verstößen drohen erst ab 2012 und dadurch würden manche Unternehmen denken, dass auch die Verpflichtung erst ab dann gilt, vermutet Ruprecht. Auch die Frauenministerin ist mit der Durchsetzung noch nicht zufrieden: "In der Praxis funktioniert das noch nicht so gut", appelliert sie an die Unternehmen und die Interessensvertretung. So könnte etwa die Wirtschaftskammer ihre Mitglieder mit "Mustersätzen" für Jobinserate unterstützen. Das Arbeitsmarktservice nehme jedenfalls keine unvollständigen Inserate mehr an, so Heinisch-Hosek. Für Herbst kündigte die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende weiters einen Gehaltsrechner im Internet an. Mit diesen drei Maßnahmen - Online-Gehaltsvergleich, Einkommensbericht und Jobinserate mit Gehaltsangabe - hofft sie, in einem Jahr "besser da zu stehen" als heute.
Equal Pay Day dieses Jahr im Oktober
Einen kleinen Lichtblick erkennt sie bereits: der Equal Pay Day, also jener Tag im Jahr, ab dem Frauen im Vergleich zu Männern bis Jahresende "gratis" arbeiten, findet in diesem Jahr fünf Tage später, nämlich am 4. Oktober statt. (APA)