Wien - Wehklagen wie "Da haben wir eh keine Chance" oder "Nur die Siegermächte dürfen da mitmachen" lässt Günther J. Horvath nicht gelten. Der Rechtsanwalt, dessen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer die Interessen eines europäischen multinationalen Unternehmens im Nachkriegsirak vertritt, rät österreichischen Unternehmen zu Engagement in Sachen Wiederaufbau: "Jetzt ist die Zeit zu handeln und Aufträge an Land zu ziehen." Es sei nämlich, so Horvath , "keine vorentschiedene Sache, dass man Amerikaner mit kurzem Haarschnitt sein muss, damit man überhaupt eine Chance hat. Dem ist rechtlich nicht so."

Denn auch für die US-Behörde für Internationale Entwicklung (USAID), die einen Großteil der Irak-Aufträge vergibt, gelten Vergabevorschriften. Und diese sehen laut Horvath auch die Berücksichtigung internationaler Mitbewerber vor. Diskriminierende Beschaffungen stellen demnach eine Verletzung des im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) dar und wären somit einklagbar.

Subaufträge interessanter

Allerdings dürfe USAID bei "wirklicher Auslandshilfe" im Rahmen des US-Auslandshilfe-Gesetzes durchaus amerikanische Firmen bevorzugen, schränkt der Anwalt ein. Somit stelle sich die Frage, ob auch der Bau von Straßen und Bahnlinien als Auslandshilfe zu sehen sei. "Da scheiden sich die Geister", antwortet Horvath. "Eine tatsächliche Präferenz für US-Unternehmen und deren Alliierte ist mal zu unterstellen."

Für heimische Firmen interessanter dürfte aber ohnehin die Vergabe von Subaufträgen durch die von USAID beauftragten Generalunternehmer werden. Nachdem der US-Baukonzern Bechtel den größten US-finanzierten Auftrag für den Irak-Wiederaufbau mit einem Gesamtvolumen von 680 Mio. Dollar innerhalb der nächsten 18 Monate erhaltern hat, sollten sich nun auch österreichische Zulieferer bewerben, rät Horvath. "Die Zeit ist verdammt kurz", fügt er hinzu und verweist auf die laufende Serie von Bechtel-Konferenzen für Subunternehmer in Washington (22.5.), London (23.5.) und Kuwait-Stadt (28.5.).

Um an derartige Subaufträge heranzukommen, müsse man die Regeln der US-Besatzungsmacht akzeptieren, sagt Horvath. Neben inhaltlichen Qualifikationen gebe es politische Vorgaben, so dürften Unternehmen, die in den USA auf "schwarzen Listen" stehen oder aus "Schurkenstaaten" kommen, freilich nicht zum Zug kommen. "Bechtel kann nicht ganz freihändig vergeben. Die Vertraggestaltung ist weitgehend vorgegeben", erklärt der Rechtsanwalt. In diesem Zusammenhang verweist Horvath darauf, dass der deutsche Mischkonzern ThyssenKrupp dieser Tage für 406 Mio. Euro Aktien seines Großaktionärs Iran zurückgekauft hatte, um "drohenden Restriktionen" auf dem US-Markt zu entgehen.(APA)