Als Bilanzskandale den Anlegern um die Ohren geflogen sind, wurde auch in Deutschland und Österreich hoch und heilig die neue Offenheit als Ausweg aus der Vertrauenskrise versprochen. Nicht nur die fallenden Kurse vertrieben Investoren, auch exorbitante und noch dazu nicht bekannte Vorstandsgehälter und Aufsichtsratsentschädigungen taten das Übrige, um den Glauben an eine bessere Zukunft restlos zu vertreiben.

Die Reaktionen der börsennotierten Unternehmen in Österreich und Deutschland kommen zu spät und sind ungenügend. In Deutschland wurde der Vorschlag einer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung der Bezüge der Topmanager kurz ventiliert und gleich wieder zu Grabe getragen. In Österreich bleibt die Ethikempfehlung an börsennotierte Unternehmen, der Corporate Governance Codex, Papier - gerade Böhler-Uddeholm und seit kurzem die OMV kommen der Empfehlung nach und haben die Gehälter ihrer Vorstände einzeln veröffentlicht; der Rest versteckt sich hinter der Gesamtsumme, die aufgrund der großen Unterschiede auch an der Spitze wenig aussagen.

Vornehme Vertraulichkeit

Dabei ist klar, dass der Eigentümer das selbstverständliche Recht hat zu wissen, was seine Angestellten verdienen - und bei börsennotierten Unternehmen ist dies eben der Aktionär, auch der kleine. Denn die großen wissen es ohnedies und, eine Hand wäscht die andere, üben sich in vornehmer Vertraulichkeit.

Die beschämende Unfähigkeit, aus Fehlern und der Krise Konsequenzen zu ziehen, wird jetzt in noch beschämenderer Weise vorgeführt: Denn die EU bereitet eine Richtlinie vor, die die Offenlegung künftig zur Pflicht macht. Der Union sei Dank, aber warum es erst des Rohrstabs aus Brüssel bedarf, um hierzulande das Selbstverständliche zu tun, ist erklärungsbedürftig. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 24.5.2003)