Gabriele Heinisch-Hosek startet einen erneuten Versuch: Rund um Abtreibungskliniken und Praxen sollen bundesweit einheitliche Schutzzonen gelten.

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Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek will nach dem erstinstanzlichen Grazer Urteil gegen AbtreibungsgegnerInnen (dieStandard.at berichtete) einen neuen Anlauf für Schutzzonen rund um Abtreibungskliniken und Abtreibungspraxen starten. Am Donnerstag betonte Heinisch-Hosek gegenüber der ZiB2-Redaktion, dass eine bundesweit einheitliche Regelung am sinnvollsten sei. Eine polizeiliche Wegweisung von AbtreibungsgegnerInnen ist lediglich in Wien möglich. Die Frauenministerin will mit der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Gespräche aufnehmen, um "eine eingeschränkte Versammlungsfreiheit vor solchen Kliniken durchzusetzen". Via Aussendung teilt Heinisch-Hosek am Freitag mit, dass es hierbei um das "Recht auf Selbstbestimmung, um Gesundheit und die Privatsphäre von betroffenen Frauen geht".

Die erneute Diskussion rund um Proteste vor Abtreibungspraxen und Kliniken rührt aus der erstmaligen Verurteilung von AbtreibungsgegnerInnen in Graz. Angehörige zweier Organisationen, die gegen Schwangerschafts- abbrüche eintreten, sollen zwischen 2009 und 2010 immer wieder vor der Praxis eines Grazer Arztes demonstriert haben. Als die sogenannten Lebensschützer eine Wohnung über der Arztpraxis gekauft hatten, sei ihm "mulmig geworden", so der Mediziner. Auch Patientinnen hätten sich von den DemonstrantInnen belästigt gefühlt.

"LebensschützerInnen" von Ewald Stadler vertreten

Sollte das erstinstanzliche Urteil gegen die AbtreibungsgegnerInnen wegen Stalking halten, nimmt der Fall Präzedenz-Charakter an. Human Life International, wie auch die vier erstinstanzlich Verurteilten in Graz, werden vom BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler vertreten, der aufgrund des laufenden Verfahrens gegenüber der ZiB2-Redaktion keine Stellungnahme abgeben wollte. (red, dieStandard.at, 29.7.2011)