Innsbruck - Im Ermittlungsverfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch ist die einzige Zeugin der Entführung am Freitag im Innsbrucker Landesgericht bisher nicht gesehen worden. Die heute 25-Jährige sollte ursprünglich laut Medienberichten vor Ermittlungsrichter Georg Putz aussagen. "Ich werde dazu keinen Kommentar abgeben", gab sich der Richter am Vormittag zugeknöpft.

Die junge Frau hatte lange Zeit von zwei Tätern gesprochen und diese Aussage schließlich 2009 revidiert. Sie hatte ursprünglich gegenüber der Polizei ausgesagt, damals als Zwölfjährige zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die zehnjährige Kampusch in ein Auto gezerrt hätten.

Gerüchte

Für weitere Gerüchte hatte in dieser Woche auch ein in Haft sitzender Mann gesorgt, der sich selbst der Mitwisserschaft im Entführungsfall Natascha Kampusch bezichtigte. Laut Medienberichten belaste er sich selbst als Mitwisser und behaupte, der durch Selbstmord aus dem Leben geschiedene Entführer Wolfgang Priklopil sei im Fall Kampusch kein Einzeltäter gewesen. Laut Ernst Geiger, Leiter der Abteilung Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt (BK) soll der Mann ebenfalls zu den mehr als 13 Jahre zurückliegenden Vorkommnissen befragt werden. Der Termin dafür stehe noch nicht fest, sagte er bereits am Donnerstag gegenüber der APA.

Zwei der beschuldigten Staatsanwälte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA) Werner Pleischl und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, hätten Ende Juni in Innsbruck einvernommen werden sollen. Beide entschlugen sich "überraschend" der Aussage, erklärte Richter Putz damals.

Ergebnisse sollen Ende Juli übermittelt werden

Bisher wurden in dieser Sache auch Zeugen befragt, darunter der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei "in guten Händen".

Laut Richter Putz sollten die Ergebnisse der Beweisaufnahmen ursprünglich Ende Juli der Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck übermittelt werden. Diese werde danach die Ergebnisse prüfen und entscheiden, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht. Wenn ja, werde die StA eine Anklageerhebung oder eine Einstellung des Verfahrens beschließen. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage beziehungsweise einer Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter das Prozedere. (APA)