Nach der Verurteilung eines FPK- oder FPÖ-Mitglieds tauchen immer wieder die selben Muster auf. Von freiheitlicher Seite wird von einem „Skandalurteil", „Fehlurteil" oder von „Gesinnungsjustiz" gesprochen. Der Justiz wird dabei Parteilichkeit unterstellt. Das bei quasi jedem Fall. derStandard.at hat sich auf die Suche nach der freiheitlichen Urteilsbegründung gemacht.

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So schreibt FPÖ-Chef Strache in einer Aussendung von 2.8.2011 nach dem Urteil gegen Uwe Scheuch:

"Die FPÖ steht voll und ganz hinter dem Kärntner FPK Obmann Uwe Scheuch", betonte heute der freiheitliche Bundesparteiobmann HC Strache. Das heute im Polit-Prozess gesprochene Urteil sei der nächste Skandal in der nicht aus den Schlagzeilen kommenden Justiz, betonte Strache, der die Entscheidung in volle Berufung zu gehen begrüßte. Während hier jemand verurteilt werde, der das ihm zu Last gelegte Vergehen mangels Befugnisse gar nicht habe begehen können, werde in einem anderen Fall, wo dies sehr wohl möglich gewesen sei, nicht einmal Anklage erhoben, kritisierte Strache die Polit-Willkür der österreichischen Staatsanwaltschaft (...) "Dieses Urteil zerstört die Rest-Seriosität der österreichischen Justiz nun endgültig", so Strache. Besonders die Staatsanwaltschaft entwickle sich in eine für den Rechtsstaat bedenkliche Richtung, warnte Strache, der hier von offener Politjustiz spricht. Offenbar seien Freiheitliche nun Freiwild für politisch motivierte Karriere-Juristen, denen jedes Mittel recht sei, sich bei ihren Vorgesetzten "Lieb Kind" zu machen. "Eine derartige Gesinnungsjustiz darf man sich nicht gefallen lassen", betonte Strache, der hier besonders Justizministerin Karl in die Verantwortung nimmt. "Die FPÖ wird sich auch durch solche Methoden nicht stoppen lassen", betonte Strache, der es äußerst bedenklich findet, dass die Systemparteien derart gegen die unliebsame Opposition zu Felde ziehen. "Dort wo man uns bei demokratischen Wahlen nicht besiegen kann, versucht man nunmehr offenbar die Opposition mittels Politik-Justiz-Urteilen los zu werden und wegzusperren!", so Strache.

Landeshauptmann Gerhard Dörfler am 2.8.2011 in einer Aussendung:

„In einer ersten Reaktion bezeichnet Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler das Urteil gegen LHstv. Uwe Scheuch als ein unerwartetes und krasses Fehlurteil und teilt damit die Einschätzung vieler Rechtsexperten. Der Kärntner Landeshauptmann geht nicht davon aus, dass das Urteil in dieser Form vor dem Oberlandesgericht in Graz halten wird. Daher ist für ihn auch klar, dass jemand, der nicht rechtskräftig verurteilt ist, von niemandem zum Rücktritt aufzufordern ist. Denn im Rechtsstaat gelten der Instanzenzug und die Rechtskraft einer Entscheidung für alle Bürger gleich."

FPÖ-Generalsekretär Kickl am 2.8.2011 zum gleichen Urteil:

„Von einer "Politjustiz der übelsten Sorte gegen einen Unbescholtenen und Unschuldigen", sprach heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl, angesichts des Skandalurteils von Klagenfurt. Dieses Fehlurteil werde als Schandfleck in die Geschichte der Justiz eingehen. Vor den Augen der Öffentlichkeit wurde hier klar politisch-motiviert versucht, die Freiheitlichen in der Person von Uwe Scheuch zu kriminalisieren, weil sie demokratisch durch die Regierung nicht in den Griff zu bekommen seien, so Kickl. Der Richter sei offenbar von Anbeginn an von seiner Verurteilungsabsicht regelrecht besessen gewesen (...) In seiner ganzen Verhandlungsführung habe der Richter den Kern der Rechtsfrage beharrlich negiert und jedes einzelne der vielen Argumente der Entlastung eiskalt abgewiegelt. "So etwas kommt sonst nur in totalitären Regimen vor", so Kickl, der die Seriosität der gesamten österreichischen Justiz durch das skrupellose Agieren gewisser Kreise, zu denen der Klagenfurter Richter genauso gehöre, wie der grüne Leiter der so genannten Korruptionsstaatsanwaltschaft und jene Verantwortlichen im OGH, die auf der Verhandlung in Klagenfurt bestanden hätten, nun endgültig massiv bedroht sieht. Offenbar seien Freiheitliche in den Erwägungen der politischen Dauerverlierer Freiwild für politisch motivierte Richter, sagte Kickl, der den Entschluss Scheuchs nun in Berufung zu gehen, voll unterstützt. "Eine derartige Gesinnungsjustiz muss unseren entschiedensten Widerstand entgegen gesetzt bekommen", betonte Kickl. (...) "Während in Österreich z.B. verurteilte Kinderschänder oder Gewalttäter mit Glaceehandschuhen angegriffen werden, wird an einem unbescholtenen Politiker, der nicht einmal die theoretische Möglichkeit gehabt hätte, den ihm vorgeworfenen Tatbestand zu begehen, ein Exempel statuiert", kommentierte Kickl dieses Skandalurteil. "Die Bevölkerung wird erkennen welches degoutantes Spiel hier gespielt wird", so Kickl, der betonte, dass sich die FPÖ auch durch solche Methoden nicht stoppen lassen wird.

Martin Graf am 2.8.2011 zum Urteil gegen Uwe Scheuch

"Das Urteil gegen Uwe Scheuch ist ein neuerlicher Beleg für die politische Schieflage, in die sich die Justiz in den letzten Jahren begeben hat", erklärt der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ). Offenbar sei ein Richter mit der Verhandlungsführung betraut gewesen, der seine Hauptaufgabe darin gesehen habe, der Phalanx aus politischer Konkurrenz und Medien zu gefallen und sich nahtlos in diese einzugliedern. "Das Urteil zeigt auch auf, wie wichtig es ist, dass unser Rechtsstaat einen Instanzenzug vorsieht. Ich vertraue darauf, dass die nächste Instanz das Verfahren sachorientiert führen wird. Bis dahin sind auch politische Konkurrenten und Journalisten aufgerufen, sich in Zurückhaltung zu üben. Jubelgeschrei und Rücktrittsaufforderungen sagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr, als dass derjenige, der sie ausspricht, den Rechtsstaat nicht verstanden hat", stellt Graf fest. Die nach Angaben mehrerer Beobachter höchst tendenziöse Verhandlungsführung durch den Klagenfurter Richter sei freilich nicht dazu angetan, die Justiz aus ihrem Vertrauenstief zu holen. (...) "Wir haben im letzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zweifelsfrei nachweisen können, dass es in Österreich eine politisch motivierte Zweiklassenjustiz gibt, die zwischen der Verfolgung von Regierungs- und Oppositionspolitikern klar differenziert. Das Versprechen der damaligen Justizministerin, dies abzustellen, hat sich spätestens jetzt als folgenlos herausgestellt", so der Dritte Nationalratspräsident.

Dabei waren nicht alle heutigen Mitsstreiter Uwe Scheuch immer positiv gestimmt. Vilimsky am 13.6.2006

„Die BMW-/Versicherungscausa des Westenthaler-Sprachrohrs Uwe Scheuch entwickelt sich zu einem handfesten österreichischen Justizskandal.(...) Wie kann es sein, so Vilimsky, daß in Ungarn in einer Urteilsbegründung gegen einen ungarischen Staatsbürger Uwe Scheuch als Haupttäter eines Versicherungsbetruges bezeichnet wird, gegen Scheuch ein nationaler Haftbefehl erlassen wurde, dem Scheuch nur zufällig durch Verlassen des Landes entkommen sei und man im EU-Nachbarland Österreich so überhaupt nichts daran finde bzw. die österreichische Staatsanwaltschaft diese Angelegenheit jetzt einschlafen habe lassen (müssen). Man habe den Eindruck, daß diese keine Europäische Union, sondern ein Bündnis von Bananenstaaten sei, so Vilimsky.(...)"

Herbert Kickl am 21.9.2009 zu dem Urteil von Susanne Winter wegen Verhetzung:

„Als Gesinnungsjustiz bezeichnete FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl das Skandalurteil gegen die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Susanne Winter. Die Meinungsfreiheit in unserem Land sei dadurch extrem gefährdet. Es sei grotesk, wenn ein Politiker nicht mehr vor den Folgen einer verfehlten Zuwanderungspolitik warnen dürfe. Dass Winters Aussagen angeblich "objektiv geeignet gewesen" seien, "Hass zu schüren", wie dies der Richter behaupte, sei völlig absurd. Scharfe Kritik übte Kickl auch am Richter, der gesagt habe, dass nicht nur Susanne Winter, sondern der gesamte Grazer Gemeinderatswahlkampf und die FPÖ vor Gericht stünden. Er habe damit seinen Gerichtssaal zum verlängerten Arm jener Parteizentralen gemacht, die auf Kriegsfuß mit den österreichischen Interessen stünden. Da politisch nichts mehr helfe, wolle man die Kritik der FPÖ offenbar nun auf dem Gerichtsweg ausschalten. Ein schwerer Schlag sei das Urteil auch für die Sache der Zivilcourage. Denn eigentlich hätte es schon im Vorfeld einen gewaltigen Aufschrei für die Meinungsfreiheit geben müssen. Offenbar ignoriere man konsequent den Kern der Meinungsfreiheit, der gerade darin bestehe, die Meinung des Andersdenkenden zuzulassen, so Kickl. Das Urteil sei ein weiterer Tiefpunkt in der kollektiv ausgerufenen Hetzjagd gegen die Freiheitlichen. Offenbar würden freiheitliche Politiker als Freiwild betrachtet."

(red,derStandard.at, 4.8.2011)