Wien/Korneuburg - Der für die Ermittler im Kriminalfall Julia Kührer "dringend tatverdächtige" 50-jährige Wiener Michael K. bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen die Enthaftung des Mannes nicht Folge geleistet, teilte Sprecher Leo Levnaic-Iwanski am Donnerstag mit. Man sei wie auch der Haftrichter, der den 50-Jährigen bei der Haftverhandlung nach seiner Festnahme Anfang Juli freigelassen hatte, der Ansicht, dass "kein dringender Tatverdacht" für eine U-Haft gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel einbringen. Erst wenn neue Beweise gegen den Mann gefunden werden, kann ein neuer U-Haft-Antrag gestellt werden. Man nehme das Urteil des OLG zur Kenntnis, sagte Karl Schober, Leiter der Korneuburger Anklagebehörde auf Anfrage. An der Sicht der Ermittler dürfte sich dadurch allerdings nichts geändert haben - die Suche nach belastenden Beweisen gegen Michael K. werde unvermindert fortgesetzt, betonte Schober.

Keine weiteren, belastenden Indizien

Bis dato seien keine weiteren, belastenden Indizien gegen den Wiener aufgetaucht. Auch die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmediziner - zu Todesursache und -zeitpunkt - lassen weiter auf sich warten. Eine Freigabe der Leiche für die Beerdigung sei daher weiterhin nicht in Sicht. Auch die Tatortarbeit der Ermittler sei noch nicht gänzlich abgeschlossen. Bundes- und Landeskriminalamt seien zwar nicht mehr durchgehend in Dietmannsdorf, einzelne Aufträge zu Nacherhebungen würde es aber noch geben, so Schober.

Die damals 16-jährige Julia Kührer aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn verschwand am 27. Juni 2006. Am Abend des 30. Juni 2011 entdeckten Nachbarn - durch Zufall, wie es hieß - das Skelett des Mädchens in einem Erdkeller auf dem Grundstück Dietmannsdorf 3 in der Gemeinde Zellerndorf (Bezirk Hollabrunn). Auch Überreste von Schulbüchern und einer blauen Decke wurden gefunden. Zahnanalysen und DNA-Tests bestätigten die Identität Kührers.

Der Verfügungsberechtigte über das Grundstück, auf dem Julias Leiche gefunden wurde, Michael K., wurde am Tag nach dem Auffinden der Toten an seinem Wohnsitz in Wien festgenommen. Dem Haftrichter war die Beweislage allerdings zu dünn gewesen, weshalb er den Mann wieder freiließ. Das OLG gab dieser Sichtweise nun recht - und lehnte die diesbezügliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Michael K. beteuerte im vergangen Monat in zahlreichen Medien seine Unschuld. Er behauptet, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt. (APA)