Eisenstadt - Burgenlands Freiheitliche liebäugeln erneut mit einer Anfechtung der Landtagswahl 2010. Bei der am 30. Mai 2010 geschlagenen Wahl verpasste die FPÖ um eine Stimme das vierte Mandat. Diese eine Stimme brachte im Gegenzug der Liste Burgenland den Einzug in den Landtag.

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung des früheren Bürgermeisters von Unterrabnitz-Schwendgraben wegen Amtsmissbrauchs im Juni sehen die Blauen nun eine neue Chance, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, bestätigte FPÖ-Chef Johann Tschürtz am Freitag einen Bericht auf kurier.at.

Blaue spekulieren mit Wiederholung der Landtagswahl

Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht sei, dass der Prozess rechtskräftig mit einem Schuldspruch endet. Nach dem erstinstanzlichen Urteil - sechs Monate bedingt und 7.200 Euro Geldstrafe für Wahl-Manipulation - liegt der Fall jetzt beim Oberlandesgericht Wien.

Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung würde die Einspruchsfrist neu zu laufen beginnen: "Somit kann die Wahl angefochten werden", argumentiert Tschürtz. Den Präzedenzfall dazu bilde ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1998. Der FPÖ-Chef beruft sich dabei auf einen juristischen Berater: "Er glaubt, da muss es zu einer Neuwahl kommen." (APA)