Klagenfurt - Der Präsident des Landesgerichtes Klagenfurt, Bernd Lutschounig, hat am Freitag in einer Aussendung Richter Christian Liebhauser-Karl gegen die Untergriffe der FPK nach der erstinstanzlichen Verurteilung von FPK-Chef Uwe Scheuch verteidigt. Kritik an Urteilen könnte "selbstverständlich" geübt werden, "persönliche und diffamierende Angriffe" gegen den Richter allerdings nicht, erklärte Lutschounig.

"Unverhohlene Morddrohung"

In einem Fall sei inzwischen auch schon die Staatsanwaltschaft informiert worden, bestätigte Landesgerichtssprecher Martin Reiter einen Bericht des ORF Kärnten. Bei einer FPK-Veranstaltung soll ein Parteigänger gesagt haben - "In Kalabrien würde der Richter nicht mehr leben". Das überspanne den Bogen und könnte als "unverhohlene Morddrohung" verstanden werden, so Reiter.

"Urteile können in unserer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich von jedem kritisiert werden", erklärte Präsident Lutschounig. Kritik sei auch dann zu akzeptieren, "wenn sie emotional geübt wird, vor allem wenn sie von Betroffenen kommt". Jedem von einem Urteil Betroffenen stehe zudem zu, "dieses auf dem dafür vorgesehenen Weg von einer Rechtsmittelinstanz auf seine Richtigkeit und Angemessenheit hin überprüfen zu lassen".

Richter: Blaue bedrohen Vertrauen in Rechtsstaat

Kritik, die die Spielregeln missachte und die Entscheidung eines Richters völlig negiere, "gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat", erklärte Lutschounig. Die Angriffe der vergangenen Tage gegen Richter Liebhauser-Karl "entbehren jeder Sachlichkeit, beziehen sich völlig unnotwendiger Weise auf seinen persönlichen Lebensbereich und weisen teilweise einen bedrohlichen Inhalt auf", sagte der Präsident.

Unbeeindruckt reagierte die FPK auf die Aussagen aus dem Landesgericht. Landesrat Christian Ragger (FPK), der vor kurzem mit dem Vorschlag für Aufsehen gesorgt hatte, aufmüpfige Jugendliche "nach außen sichtbar" (etwa durch orange Jacken) mit Sozialarbeit zu sanktionieren, sagte: Sollte auf der FPK-Veranstaltung am 3. August wirklich eine Morddrohung gegenüber dem Richter gefallen sein, so müsse dies sofort überprüft und gegebenenfalls mit Parteiausschluss geahndet werden. An der Kritik am Urteil halte die FPK jedoch weiter fest. Kritik müsse "in einem demokratischen Staat auch gegenüber der Justiz zulässig sein". (APA)