Wiener Neustadt - Ein wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilter Wiener Neustädter, der wegen einer ihm attestierten Persönlichkeitsstörung auf freiem Fuß war und aufgrund des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, in U-Haft wanderte, ist seit dieser Woche in Strafhaft. Ein im Mai in Auftrag gegebenes neues Gutachten wurde am Dienstag zugestellt, bestätigte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichtes Wiener Neustadt, am Donnerstag einen "Kurier"-Bericht.

Die Causa hatte viel Aufsehen erregt, weil sich der Niederösterreicher nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung zu vier Jahren wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise betätigt zu haben. Ein Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine "organisch bedingte Persönlichkeitsstörung" attestiert.

Das nun neue Gutachten brachte die Wende. Der Antrag des 46-Jährigen auf Strafaufschub wegen Haftunfähigkeit wurde laut Barwitzius in der Folge abgewiesen. Dem 46-Jährigen sei der Beschluss zugestellt worden. Der Mann habe die Möglichkeit zur Berufung.

Unabhängig davon laufe das Ermittlungsverfahren wegen neuer Anschuldigungen, so Barwitzius. Der Wiener Neustädter war wegen des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, am 4. Mai festgenommen worden. Seither saß er in U-Haft. Hier spielt die Haftfähigkeit laut Gericht keine Rolle. (APA)