Wien - Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) mittlerweile schon sechsmal vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden, will das aber nicht auf sich sitzen lassen. Die Entscheide können freilich nicht angefochten werden, daher hat das Geldhaus bereits Ende des Vorjahres angekündigt, den Spieß umzudrehen und seinerseits die siegreichen Anleger vor Gericht zu zerren. Auch das blieb bisher erfolglos, im Mai wies das Landesgericht Wels eine entsprechende Klage ab. Nun haben sich die Rechtsberater des Kreditinstituts etwas Neues überlegt: Am Dienstag wurden Strafanzeigen gegen vier Anleger erstattet.

Begründet wird dies in einer Aussendung vom Donnerstag folgendermaßen: Die Anleger hätten "entweder beim Vertragsabschluss oder vor Gericht falsche Angaben hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit" gemacht. Beim Kauf der MEL-Papiere hätten sie ihre hohe Risikobereitschaft sowie das Wissen um die Möglichkeit des Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, später bei Gericht dann aber "völlig gegensätzlich" argumentiert.

Die Meinl Bank interpretiert dies als Irreführung, denn bei geringer Risikobereitschaft hätte man "die Zertifikate nicht verkauft und wäre weder getäuscht noch geschädigt worden", erklärte Anwalt Georg Schima.

Mit den vier in Wels, Linz und Wien eingebrachten Anzeigen will das Geldhaus erreichen, dass sich die Staatsanwaltschaften damit befassen, ob die Anleger falsche Angaben gemacht haben. Oder, wie es Bankvorstand Peter Weinzierl ausdrückt: "Ziel der Meinl Bank ist es, zu klären, ob sich österreichische Unternehmen noch auf einen funktionierenden Kapitalmarkt verlassen können oder selbst etwaige betrügerische Aktivitäten hinnehmen müssen."(APA)