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Eine ganze Berufsgruppe verdient trotz gültigem Recht zu wenig. Kassierer und Kassiererinnen im Handel müssten laut Kollektivvertrag höher eingestuft sein, als sie es in der Praxis oft sind. Das berichten die Salzburger Nachrichten in ihrer Freitags-Ausgabe und zitieren dabei aus dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Anlassfall sei eine burgenländische Handelsangestellte, die fälschlicherweise in der unteren Verwendungsgruppe 2 statt in der besser bezahlten 3er-Gruppe eingestuft worden wäre. Handelsunternehmen hätten die oft praktizierte niedrigere Einstufung von Kassenpersonal häufig damit argumentiert, dass die Scannerkassen die Arbeit ohnehin erleichtern würde.

Die Höchstrichter wiederum verneinten das, der schnellere Zahlungsvorgang an einer Scannerkasse bringe auch erhöhte Konzentrationserfordernisse mit sich. Das Gericht verweist zudem auf den Handelskollektivvertrag, nach dem eine „Ladenkassierin im Selbstbedienungsladen" unter die Beschäftigungsgruppe 3 fällt.

Laut Gewerkschaft geht es um viel Geld

Das OGH-Urteil gelte für Angestellte, deren Kassiertätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Karl Proyer, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp), glaubt, der Spruch sei zukunftsweisend. Für die Handelsangestellten gehe es um viel Geld, Beschäftigte mit vier bis sechs Dienstjahren verdienten in einer höheren Kollektivvertragseinstufung etwa 150 Euro mehr im Monat.

Werde man bereits länger kollektivvertragswidrig bezahlt, könne man sich einen Teil des Geldes vor Gericht zurückholen. Die Gewerkschaft habe errechnet, dass eine Kassiererin mit fünf Jahren und vier Monaten Berufszeit, die von Jänner 2006 mit einem Gehalt nach Beschäftigungsgruppe 2 in der Höhe von 1250 Euro eingetreten, bis zum heutigen Tag alleine beim Grundgehalt einen Nachteil von rund 6200 Euro brutto erlitten hätte. Eingeklagt werden könnten davon aufgrund der Verfallsbestimmungen noch rund 3000 Euro werden.

Große Handelsketten nicht betroffen

Karl Proyer nennt laut Austria Presseagentur den Möbelhändler Kika, die Bauhandelskette bauMax, den Lebensmitteldiskonter Lidl und das Einkaufszentrum SCN, die in den eigenen Reihen schauen mögen, ob alle Beschäftigten richtig eingestuft sind. Bei Lidl heißt es allerdings auf derStandard.at-Nachfrage, es gebe keinen Handlungsbedarf. Bei Lidl werden die Kassiererinnen grundsätzlich in die Beschäftigungsgruppe 3 eingestuft, heißt es bei Lidl Austria. Darüber hinaus biete man seinen Mitarbeitern generell ein Mindestgehalt von 1.400 Euro (Vollzeitbeschäftigung), wohingegen das KV-Gehalt lediglich 1.300 Euro betrage. Auch die Handelskette Spar betont, durch das Urteil nicht betroffen zu sein, weil alle Kassenkräfte in der Stufe drei eingestuft seien. Auch REWE stuft seine Kassiere und Kassierinnen in dieser Stufe ein. Die selbstständigen ADEG Kaufleute beliefere man nur als Großhändler, auf diese Dienstverhältnisse habe man keinen Einfluss, heißt es aus der Pressestelle. Beim Möbelhaus Kika ist man laut Austria Presseagentur bereits dabei, die Konsequenzen des Richterspruchs zu prüfen. "Wir haben das OGH-Urteil zur Kenntnis genommen und bereits eine Prüfung eingeleitet." (red, derStandard.at, 12.8.2011)