Wien - ÖIAG-Chef Markus Beyrer hat sich für die Aufsichtsratssitzung der Telekom Austria (TA) heute Dienstag gerüstet. Zwei Gutachten hat der Vorsitzende des TA-Aufsichtsrats in Auftrag gegeben, um die lauter werdende Kritik am Umgang mit der Causa Kursmanipulationen und Stock-Option-Programm zu entkräften.
Insbesondere der von Beyrers Vorgänger Peter Michaelis im Jahr 2004 aufgesetzte Vorbehalt, den der TA-Dreiervorstand mit Heinz Sundt, Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie mehr als hundert Führungskräfte der TA und ihrer Tochtergesellschaften bei der Auszahlung akzeptieren mussten, wird von Juristen als "windiges Feigenblatt" kritisiert.
Der Vorwurf: Der damalige TA-Aufsichtsratspräsident Michaelis knüpfte die Auszahlung der neun Millionen Euro wohl an die Bedingung, "dass der Auszahlungsgrund nicht rechtswidrig herbeigeführt wurde". Ausschlaggebend für die Beurteilung sei aber lediglich der Bericht der Finanzmarktaufsicht (FMA) über allfällige Marktmanipulationen gewesen. Und der habe letztlich kein Licht ins Dunkel gebracht. Nicht einmal eine Untersuchung der internen Revision habe Michaelis verlangt.
Keine stumpfe Waffe
"Der Vorbehalt ist keine stumpfe Waffe", kontert die ÖIAG. Er sei weder allein abhängig von der FMA-Untersuchung noch missverständlich formuliert. Ohne Vorbehalt gäbe es als Rückforderungsgrund nur die Bereicherung, nicht aber die Untreue.
So ähnlich sehen das laut Standard-Recherchen auch die begutachtenden Professoren, Gesellschaftsrechtsexpertin Susanne Kalss (WU Wien) und Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal. Arbeitsrechtlich sei der Vorbehalt zwar wertlos, weil Optionen kein Entgelt darstellten. Da Aktienoptionen aber einen Gewinn aus einer Beteiligung darstellten, verjähre der Rückforderungsanspruch 30 Jahre lang nicht.
Die Vorgeschichte: Es geht um Aktienoptionen im Wert von rund neun Millionen Euro, die TA-Manager 2004 einstreifen konnten, nachdem die TA-Aktie am 26. Februar 2004 wenige Minuten vor Börsenschluss einen mysteriösen Kurssprung gemacht hatte. Heute wissen die Ermittlungsbehörden, was die FMA seinerzeit nur vermutete: dass der Kurs aufgrund gezielter Marktmanipulation, in die TA-Manager über das Brokerhaus Euroinvest involviert waren, in die Höhe geschossen war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Untreue, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (ung, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 16.8.2011)