Wien - Vor 40 Jahren, mit Ablauf des 16. August 1971, wurde das Totalverbot für homosexuelle Handlungen aufgehoben. Seither sei zwar viel erreicht worden. Aber echte Gleichberechtigung bestehe immer noch nicht, stellte Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL), am Dienstag in einer Aussendung fest.

Denn rechtliche Fortschritte seien immer mit neuen Diskriminierungen verbunden gewesen. So habe zuletzt die Eingetragene PartnerInnenschaft rechtliche Fortschritte gebracht, aber keine echte Gleichberechtigung. Deshalb forderte Graupner die Öffnung der Ehe samt Adoption für gleichgeschlechtliche Paare, einen wirksamen Diskriminierungsschutz auch außerhalb der Arbeitswelt und die Rehabilitierung der Opfer der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze.

119 Jahre unverändert harte Strafen

Bis 1971 war in Österreich jegliche homosexuelle Handlung mit Strafe bedroht. Ein bis fünf Jahre schweren Kerkers sah Paragraf 129 I b Strafgesetz vor - der 1852 unter Kaiser Franz Joseph verschärft worden war und dann 119 Jahre lang unverändert galt. 1971 wurde er aufgehoben, unter der SPÖ-Minderheitsregierung mit Justizminister Christian Broda. Weiter bestehen blieben aber Werbe- und Vereinsverbot sowie Prostitutionsverbot und für männliche Homosexuelle ein Mindestalter von 18 Jahren. Erst 2002 wurden die strafrechtlichen Diskriminierungen beseitigt - und 2010 wurde die Eingetragene PartnerInnenschaft für Homosexuelle eingeführt. (APA)