iPad 2 und Galaxy Tab 10.1 im Vergleich: Unten die beiden Geräte (im Apple-Antrag). Oben die richtigen Maße des Samsung-Tabs.

Foto: webwereld.nl

In seinem Antrag für eine einstweilige Verfügung gegen Samsung und dessen Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 vor dem Düsseldorfer Landesgericht soll Apple ein manipuliertes Foto des Android-Tablets verwendet haben, wie das niederländische Techwebsite Webwereld.nl aufgedeckt hat. Darauf gleicht das Gerät des koreanischen Herstellers dem iPad 2 mehr als es das in der Realität tut. Es wurden die Seitenverhältnisse verzerrt und gekürzt, damit das Galaxy Tab 10.1 dem iPad mehr ähnelt.

Größe verzerrt

So ist zum Beispiel das Android-Tablet mit den Maßen 257 x 175 x 8,6 Millimeter schmäler und höher als das iPad 2, das 241,2 x 185,7 x 8,8 Millimeter misst. Andere Bildnachweise des Galaxy Tab 10.1 im Apple-Antrag sind offensichtlich nicht oder weniger bearbeitet worden. Eine Erklärung ist, dass Apple auf ein nicht mehr aktuelles Foto von Samsung zurückgegriffen hat.

Apple zugesprochenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Der Anspruch Apples für ein Verkaufsverbot in der EU beruht auf dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster (000181607-0001), dessen Skizzen einen rechteckigen Tablet-PC mit abgerundeten Ecken zeigen. Als weitere Punkte des Musters gilt das dünne Profil und bunte Icons auf dem Display. Die Verhandlung über das beantragte Verkaufsverbot von Samsungs Galaxy Tab 10.1 ist für den 25. August 2011 am Landesgericht Düsseldorf angeordnet.

"Patentinhaber-freundliches" Gericht Düsseldorf

Experten zufolge würde Apples Erfolg vor Gericht zur Folge haben, dass Smartphone-Patentstreitigkeiten in Europa und speziell in Deutschland ausgetragen werden. Wer zuerst eine einstweilige Verfügung erwirken kann, und das ist in USA sehr langwierig, sei dabei entscheidend. Bereits jetzt finde etwa die Hälfte aller europäischen Patentstreitigkeiten vor dem Landgericht Düsseldorf statt, das in Fachkreisen für eine sehr Patentinhaber-freundlich eingeschätzt werde.

Update, 17:00

Unterdessen wurde die einstweilige Verfügung von Apple in weiten Teilen wieder aufgehoben - zumindest vorerst. Laut Medienberichten sei es unklar, ob das Landesgericht überhaupt die rechtliche Möglichkeit habe ein EU-weites Verbot auszusprechen. Entsprechend wurde das Verkaufsverbot nun auf Deutschland eingeschränkt, in allen anderen EU-Staaten darf der Verkauf wieder anlaufen.

An der Faktenbeurteilung des Gerichts ändert dies allerdings nichts, auch steht dies in keinem Zusammenhang mit den manipulierten Bildern im Antrag. Der nächste Verhandlungstermin in dieser Causa ist für den 25. August anberaumt.  (ez/red, derStandard.at, 16. August 2011)