Mobiles Kabel-TV: Galaxy Tab mit TV-App von "3".

Foto: Matthias Cremer

Dieser Tage kommt das Samsung Galaxy Tab 10.1 in den Handel - ein vergangener Woche verhängter Kaufstopp wurde von einem deutschen Gericht wieder relativiert (siehe unten). Das Tab 10.1, das dem STANDARD von "3" zum Testen zur Verfügung gestellt wurde, kommt dem Konkurrenten, dem iPad, am nächsten, sowohl äußerlich (darum der Verkaufsstopp) als auch nach Funktionen mit der jüngsten "Honeycomb"-Variante von Android.

Dem iPad sehr ähnlich

Samsungs Tablet entspricht dem iPad 2 oder übertrifft es nach Spezifikationen: einen Hauch dünner, länglicher aufgrund eines 16:9-Bildschirms, gleich leicht, gleich stark der Prozessor, ähnlich ausdauernd der Akku (acht bis neun Stunden). Das Tab 10.1 reagiert rasch, Wartezeiten früherer Android-Versionen sind verschwunden. Kameras auf Vorder- und Rückseite, mit fünf Megapixel wesentlich besser, als Apple den Usern gönnt.

Eigene Software für Synchronisierung

Der Herausforderer bietet nach Funktionen alles, was man von einem iPad-Konkurrenten erwartet - wenn auch mit Ecken und Kanten. Etwa bei der PC-Synchronisierung: Das Galaxy Tab lässt sich nicht mehr wie ein USB-Speicher durch Drag & Drop befüllen, sondern verwendet dazu eine iTunes-artige Software, ein (schlechtes) Erbe von Microsofts Zune. Statt, wie beim kleinen Tab und den Handys, einen Micro-USB-Stecker für das Kabel zu verwenden, setzt Samsung einen neuen breiten Stecker ein. Das mag künftig bei Accessoires Vorteile haben, derzeit aber diesen Nachteil: Ein vergessenes Kabel lässt sich nur schwer auftreiben. Ein Vorteil von Android ist hingegen das Angebot mehrerer App-Stores, die nicht von Google kontrolliert werden. 

Mit einer eigenen TV-App verwandelt "3" das Gerät in ein mobiles Kabel-TV mit bis zu 50 TV- und Radiokanälen, leider ohne On-Demand-Funktion. Preis: ab 599 Euro, bei Mobilfunkern je nach Datenvertrag ab 0 Euro. 

Verfügung eingeschränkt 

Im Rechtsstreit um den Verkauf des Galaxy Tabs gibt es eine neue Entwicklung: Samsung kann seinen iPad-Herausforderer nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab, berichtet Weltonline. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit. 

Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an. (spu/red DER STANDARD Printausgabe, 17.8.2011)