Wien - Die Causa Immofinanz ist um einen Akt reicher. Der ehemalige Aufsichtsrat Helmut Schwager, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien wegen Untreueverdachts ermittelt, will den Sachverständigen Gerhard Altenberger loswerden und hat beim Wiener Straflandesgericht einen Antrag auf Enthebung eingebracht. "Der Sachverständige geht weit über die ihm gesetzlich eingeräumte Befugnis hinaus", begründete Schwagers Anwalt Georg Zanger den Schritt. Auch auf die Wiener Staatsanwaltschaft schießt Schwager scharf, diese habe durch ihre Fragestellung "gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen". Die Anklagebehörde will dies nicht kommentieren.

Das Altenberger-Gutachten belastet Medienberichten zufolge nicht nur die ehemaligen Immofinanz-Vorstände Karl Petrikovics und Norbert Gertner, sondern auch Schwager. Demnach hatten die drei für ihre Optionsgeschäfte auf Immofinanz- und Immoeast-Aktien keinen formalen Beschluss des Aufsichtsrats. Die Beschuldigten bestreiten dies, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Schwager sei die Expertise von Altenberger am 29. Juni zugestellt worden, teilte dessen Anwalt Zanger am Donnerstag mit. Altenberger hat aus seiner Sicht weit übers Ziel hinausgeschossen: "Der Sachverständige hat rechtswidrig in die Beweiswürdigung eingegriffen und Rechtsfragen 'gelöst'", behauptet Zanger. Er ortet eine "grobe Pflichtverletzung" und will, dass ein anderer Sachverständiger ein neues Gutachten erstellt.

Einspruch wegen Rechtsverletzung

In dem bei Gericht eingebrachten "Einspruch wegen Rechtsverletzung" moniert Schwager zahlreiche Passagen aus dem Gutachten. Beispielsweise führe der Sachverständige "in rechtlicher Hinsicht aus, dass und warum aus seiner Sicht kein formaler Beschluss des Aufsichtsrates der IFAG zur Finanzierungszusage der IFAG an MMag. Dr. Karl Petrikovic und Mag. Norbert Gertner vorlag." An anderer Stelle schreibe Altenberger, dass die Argumentation Petrikovics' "ins Leere" gehe, für Anwalt Zanger stellt dies eine - unzulässige - "Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beschuldigten" dar.

Daneben erhebt Schwager auch massive Vorwürfe gegen den zuständigen Staatsanwalt. Dieser habe "zur Überschreitung der Befugnis durch seine konkreten Fragen beigetragen und damit auch seine Rechtspflichten verletzt". Der Vertreter der Anklagebehörde begehre "ausdrücklich eine rechtliche Einschätzung des Sachverständigen" und darüber hinaus "auch konkret die Lösung von Beweisfragen". Beides sei einem Sachverständigen aber verwehrt, so Anwalt Zanger. Altenberger hätte es dem Rechtsvertreter zufolge ablehnen müssen, derartige Fragen zu beantworten.

Der Staatsanwalt wiederum hätte spätestens nach Zustellung des Gutachtens erkennen müssen, dass Altenberger "seine Pflichten überschritten hat" und hätte ihn auffordern müssen, "jene Teile des Gutachtens zu entfernen, die in die Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung eingreifen", so Zanger weiter. "Dies hat der Staatsanwalt unterlassen und sich damit auch rechtswidrig verhalten."

Die Staatsanwaltschaft wollte gegenüber der APA zu Schwagers Antrag keine Stellungnahme abgeben. "Wir kommentieren das nicht", sagte Sprecher Thomas Vecsey und hielt fest: "Jeder, der sich im Ermittlungsverfahren ungerecht behandelt fühlt, hat die Möglichkeit, einen Einspruch wegen Rechtsverletzung bei Gericht einzubringen." (APA)