Viel war im Zuge der Ereignisse in Norwegen von einem möglichen rechtsradikalen Gefahrenpotenzial in Österreich die Rede. Was passiert, wenn tatsächlich etwas vorfällt, zeigt das Beispiel einer grünen Bezirksrätin, die Anfang Juni von deutschen Fußballfans bedroht und rassistisch beleidigt wurde - Hitlergruß inklusive. Die Polizei, von der Frau gerufen, schritt in diesem Fall erst gar nicht ein - und nahm statt der Personalien der Angreifenden gar nur die Daten des Angriffsopfers auf. Dies geht aus einer Darstellung des Vorfalls in einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hervor.

Konkret geht es um die austroiranische Grün-Politikerin Negar L. Roubani, die am 3. Juni, Tag des Länderspiels Deutschland-Österreich, im Zug von Salzburg nach Wien nicht mitansehen wollte, dass deutsche Hooligans lautstark Adolf Hitler hochleben ließen und dies mit dem Hitlergruß untermauerten. Roubani protestierte, und wurde selbst zum Opfer: Mit Beschimpfungen wie "Scheiß Marokko-Sau" und "Hau ab nach Afghanistan" seien die Hooligans auf sie losgegangen, einer habe ihr sogar körperliche Gewalt angedroht.

"De san bsoffn"

Roubani flüchtete in ein anderes Zugabteil und verständigte die Polizei, die auch bei der Ankunft am Westbahnhof auf sie wartete. Zur ihrer Verwunderung unterließen es die Beamten jedoch, die Personalien der Angreifer aufzunehmen - und notierten indes allein die Daten Roubanis. Auf die Bemerkung hin, dass hier ein klarer Fall von Wiederbetätigung vorliege, hieß es laut Roubani nur: "Das dürfen S‘ net ernst nehmen, de san bsoffn und wolln Fußball schaun". Zudem könne die Polizei "nur einschreiten, wenn schon etwas passiert ist". 

Auf die grüne Anfrage, ob hier ein regelkonformes Verhalten der PolizistInnen vorliege, meint Johanna Mikl-Leitner nun, es würde "gegen Unbekannt" im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz ermittelt, die Verantwortung dafür liege beim Landesamt für Verfassungsschutz (LVT). "Interessant" daran findet die Grüne Alev Korun, dass die erste Einvernahme Roubanis beim LVT erst zwei Tage nach Einlangen der parlamentarischen Anfrage stattfand - und nicht schon vorher.

Warum die Anzeige nur gegen Unbekannt erstattet werde, und nicht gleich am Tatort die Personalien der Angreifenden aufgenommen wurden? Auf diese Frage gibt Mikl-Leitner keine Antwort - im Gegenteil: „Die Personalien von Zeugen und Auskunftspersonen werden aufgenommen, da diese Personen im Zuge der Ermittlungstätigkeiten einvernommen und zu diesem Zweck vorgeladen werden müssen", heißt es lapidar in der Anfragebeantwortung der Ministerin.

Offizialdelikt

"Unverfroren" nennt das die grüne Abgeordnete Alev Korun: "Es sind weder andere ZeugInnen, noch die Angreifer selbst der Polizei bekannt. Nur die Hauptzeugin hat ihre Daten bekannt geben müssen." Die Reaktion der Innenministerin bezeichnet Korun als "erschreckend": "Es wäre ihre Aufgabe zu sagen, dass so etwas in der Polizei nicht passieren darf und auch nicht mehr passieren wird."

Wiederbetätigung und gefährliche Drohung gelten im Strafrecht übrigens als Offizialdelikte. Anders gesagt: Es gehört zur Dienstpflicht jedes Beamten, von sich aus einzuschreiten, wenn sie eines solchen Vorfalls kundig werden. (mas, derStandard.at, 18.8.2011)