Salzburg - Ein Salzburger Richter steht in Verdacht, seit längerem Kinderpornos auf seinen privaten Computer heruntergeladen zu haben. Freitag vor einer Woche wurde der Mitarbeiter des Salzburger Landesgerichts vorläufig vom Dienst suspendiert.

Bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie hatte die Kriminalpolizei zahlreiche Internetprotokolladressen überprüft und war dabei auf jene des Richters gestoßen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Salzburg gab den Fall wegen der Gefahr der Befangenheit an die Anklagebehörde in Linz ab.

Man werde wie in jedem anderen Fall ermitteln, erläutert der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft, Rainer Schopper. Bei einer ersten Befragung am Tag seiner vorläufigen Suspendierung sei der Richter mit dem Tatverdacht konfrontiert worden. Nun werde das Material von der Polizei gesichtet und der Mann anschließend erneut einvernommen. Laut Informationen der Austria Presse Agentur soll der Richter bei der ersten Befragung zugegeben haben, heuer fallweise auf kinderpornografisches Material zugegriffen zu haben.

Alois Jung, Präsident des Oberlandesgerichts Linz, bestätigt im Gespräch mit dem Standard, den Richter nach Bekanntwerden der Ermittlungen vorläufig suspendiert zu haben. Eigentlich wäre dafür das Disziplinargericht Innsbruck zuständig, in dringenden Fällen könne dies aber auch der Präsident der mit dem Fall betrauten Staatsanwaltschaft tun. Um das Standesansehen nicht zu gefährden und weil der Betroffene auch Jugendrichter in Salzburg ist, seien sofort Konsequenzen gezogen worden, sagt Jung.

Freitag vor einer Woche wurde die Causa an die Disziplinarkommission in Innsbruck weitergeleitet. Dort muss jetzt ein Fünfersenat entscheiden, ob die einstweilige Suspendierung des Richters aufrechterhalten bleiben soll.

Das Beschaffen oder Besitzen einer pornografischen Darstellung minderjähriger Personen wird mit bis zu zwei Jahren Strafhaft geahndet. Übersteigt das rechtskräftige Urteil ein Jahr bedingt oder sechs Monate unbedingt, zieht das für einen Beamten automatisch einen Amtsverlust nach sich. (Stefanie Ruep/DER STANDARD, Printausgabe, 20./21. August 2011)