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King Arthur Pendragon - hier rechts mit einem seiner Gefolgsleute Merlin Michael Williams - hat einen Prozess um angeblich "königliche" Gebeine am prähistorischen Steinkreis Stonehenge verloren.

Foto: AP/PA, Chris Ison

London - Ein selbst ernannter Häuptling und Druide, der sich den Namern "King Arthur" verliehen hatte, musste im Prozess um angeblich "königliche" Gebeine am prähistorischen Steinkreis Stonehenge eine Niederlage einstecken. Der 57-Jährige wollte erreichen, dass die von Archäologen ausgegrabenen menschlichen Überreste so schnell wie möglich wieder unter die Erde kommen und nicht ins Museum wandern. Eines der höchsten Gerichte Englands entschied am Dienstag in London jedoch, dass die Wissenschafter die rund 5000 Jahre alten, teils eingeäscherten Gebeine bis mindestens 2015 weiter untersuchen dürfen.

Die sterblichen Überreste von mehr als 40 Körpern waren 2008 aus einer Grabstätte bei Stonehenge genommen worden. Forscher der Universität Sheffield erhoffen sich von ihnen unter anderem Aufschluss darüber, wozu der mysteriöse, jahrtausendealte Steinkreis benutzt worden sein könnte. Denn das ist bis heute unklar.

"Gründungsväter dieser großen Nation"

"King Arthur Uther Pendragon", wie sich der frühere Soldat selber nennt, trat in weißen Druidengewändern vor dem Londoner High Court auf. Die Gebeine seien die sterblichen Überreste einer "königlichen Linie" oder der "Priester-Kaste", die vermutlich die "Gründungsväter dieser großen Nation" gewesen seien, sagte er. Für Druiden seien sie die "Wächter" von Stonehenge.

Die Fundstücke nicht wieder zurückzulegen sei sowohl ein Verstoß gegen das Bestattungsrecht als auch gegen den "allgemeinen Anstand". Das keltische Druidentum war im vergangenen Oktober im Vereinigten Königreich offiziell als Religion anerkannt worden.

Zeit bis 2015

Obwohl die Wissenschafter die Fundstücke nach einer Vorgabe der Regierung bis 2015 wieder an ihren Ursprungsort zurücklegen müssen, fürchte er, dass sie am Ende doch in ein Museum kämen, argumentierte King Arthur. Deshalb wollte er gegen diese Regierungsentscheidung klagen. Der Richter allerdings entschied, dass er das nicht darf. So gebe es nicht genug Hinweise darauf, dass die Entscheidung falsch sei. Arthur kündigte an, er werde seinen Kampf weiterführen. (red/APA)