Bild nicht mehr verfügbar.

Rund 50 Prozent der befragten Manager erhielten variable Bezugsbestandteile, die großteils auf Kennzahlen beruhten, die nicht geeignet waren, einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen Erfolg der Managertätigkeit widerzuspiegeln.

Bild nicht mehr verfügbar.

Grafik: APA

Wien - Die Managerverträge in öffentlichen Unternehmen sind in Österreich alles andere als transparent, vielfach gibt es keine Gehaltsobergrenzen, fast keine Staatsfirma veröffentlicht die Vergütungen ihrer Chefs. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechnungshofberichts, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Prüfer üben darin massive Kritik und orten "Verbesserungspotenzial". Rund 50 Prozent der befragten Manager erhielten variable Bezugsbestandteile, die großteils auf Kennzahlen beruhten, die nicht geeignet waren, "einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen Erfolg der Managertätigkeit widerzuspiegeln". Und: Die Geschlechterkluft ist riesig: Frauen übten weniger als 5 Prozent der Managerfunktionen aus.

Der 544 Seiten starke Bericht hat es in sich. Der Rechnungshof (RH) beleuchtet die Managerverträge von 232 Unternehmen, die mehrheitlich in Staatseigentum stehen. Insgesamt 472 Manager wurden befragt. 30 Firmen - von Asfinag und BIG über die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank bis hin zu Energieunternehmungen wie Energie Steiermark AG und Verbund International - wurden im Rahmen einer Stichprobe genauer unter die Lupe genommen. Erhebungszeitraum war 2006 bis 2008.

Angesehen hat sich der RH unter anderem, ob das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes sowie die Vertragsschablonenverordnungen des Bundes und der Länder eingehalten wurden. Letztere regeln, wie die Verträge ausgestaltet sein sollen. Die Bundes-Schablonenverordnung wäre laut RH "grundsätzlich als Best-Practice-Standard für die Gestaltung, Vergleichbarkeit und Transparenz von Managerverträgen öffentlicher Unternehmen" heranzuziehen. Einzig Obergrenzen für Vergütungen vermissen die Prüfer.

Die Bundesländer nahmen es puncto Schablonen nicht so genau: Fünf Länder, nämlich Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien, hatten im Prüfungszeitraum noch keine eigenen Regelungen erlassen. Der RH empfiehlt dies.

RH-Rügen gibt es auch für die automatische Erhöhung der Managervergütungen: Bei 24 von 30 Firmen sahen die Verträge automatische Wertanpassungen vor. Der Rechnungshof hält eine jährliche Wertanpassung, so die zuständigen Organe dies absegnen, "grundsätzlich für rechtfertigbar. Allerdings hätte die Wertanpassung höchstens nach dem Anpassungsfaktor gemäß dem Bezügebegrenzungsgesetz zu erfolgen."

Auszahlung von Sonderprämien

Nachträgliche - individuelle - Vergütungserhöhungen oder die Auszahlung von Sonderprämien hingegen beeinträchtigten die "elementaren Grundsätze der Transparenz und Vergleichbarkeit der Managerverträge erheblich", so der Rechnungshof. "Diesbezügliche Vertragsanpassungen sollten nur ausnahmsweise in sehr engen Grenzen erfolgen" und nur dann zugelassen werden, wenn zum Beispiel der Manager neue Aufgaben bekommt oder sich das Unternehmen wirtschaftlich besonders gut entwickelt.

Was Gehaltsobergrenzen von Länder-Firmen betrifft, sieht der Rechnungshof ebenfalls Handlungsbedarf. In Salzburg etwa waren die variablen Bezugsbestandteile keiner gesetzlichen Schranke unterworfen. Lob gab es für die steirische Regelung, die die maximale Höhe des Gesamtjahresentgelts (also inklusive Boni) mit dem Bezug des Landeshauptmanns begrenzte.

Weiters unter die Lupe genommen hat der RH die variablen Vergütungen und daran geknüpfte Ziele: Nur 10 Prozent der Ziele beruhten auf langfristigen Vorgaben "und demnach rund 90 Prozent auf Kennzahlen, die keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Manager und des Unternehmens widerspiegelten", konstatiert der RH. Bei 26 von 30 Firmen wurden variable Bezugsbestandteile in den Managerverträgen vereinbart - tatsächlich ausbezahlt wurden sie in 25 Firmen. 22 dieser 26 Unternehmen schlossen die dazugehörigen Zielvorgaben mit dem Manager überhaupt erst im Laufe des jeweiligen Leistungszeitraums ab, nicht schon vorher.

Auch für die Boniregelungen hagelt es Kritik: Grundsätzlich betrachtet der RH die Berücksichtigung von variablen Parametern bei der Managementvergütung als positiv. "Allerdings erachtete er eine Bindung an überwiegend kurzfristige Zielvorgaben als nicht ausreichend aussagekräftig für die Beurteilung eines nachhaltigen (wirtschaftlichen) Erfolgs der Manager für das Unternehmen, weil dadurch nur kurzfristiges Managementdenken gefördert wird."

Bei in den Ruhestand getretenen Managern erwiesen sich einige Firmen als äußerst großzügig: Neun von 30 Unternehmen haben das zulässige Höchstausmaß der freiwilligen Pensionsbeitragsleistungen laut Vertragsschablonenverordnung überschritten. 

Höherer Verdienst als Minister

Die Hälfte der Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer der 232 geprüften Unternehmen verdiente im Jahr 2008 mindestens 166.300 Euro, zeigt die Auswertung des Rechnungshofs. Wobei die die Spannweite "beträchtlich" war: Die höchste Vergütung betrug mehr als das 18-Fache der niedrigsten, am besten zahlten Firmen aus dem Energie- und Verkehrsbereich. Verglichen nach Bundesländern waren Niederösterreich und Wien am großzügigsten. 2008 verdienten 57 Manager mehr als ein Minister bzw. der jeweilige Landeshauptmann.

Am meisten haben im Jahr 2008 die Lenker des börsenotierten Verbund verdient, und zwar durchschnittlich 745.168 Euro pro Kopf. Auf Platz zwei und drei folgen die Post (706.686 Euro) sowie die Staatsholding ÖIAG (700.000 Euro). Weiters unter den Top Ten: Die Verbund-Töchter AHP (Austrian Hydro Power) und APG (Austrian Power Trading AG), die niederösterreichische EVN, die Energie Steiermark AG, der ORF sowie ÖBB und Asfinag.

Besonders groß war der Geschlechterunterschied: Die Frauenquote war mit 4,9 Prozent im Jahr 2008 (2006: 4,1 Prozent) verschwindend gering. Von 410 Managern öffentlicher Unternehmen waren also nur 20 weiblich. Vier Bundesländer (Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) beschäftigten überhaupt keine Frauen in ihren Unternehmen. Wien hatte mit 14 Prozent mit Abstand die höchste Frauenquote, jene des Bundes lag bei 8 Prozent.

Bei der Verteilung der Vergütungen zeigt sich Altbekanntes: Je höher das Einkommen, desto größer die Kluft. Im dreijährigen Durchschnitt lag die Spitzenvergütung bei den Manager um 90 Prozent höher als bei den Managerinnen. Der Median der Frauen-Vergütungen lag bei 173.000, jener der Männer bei 163.700 Euro.

"Der RH kritisiert nicht per se die Höhe der Gehälter", hält er in seinen Schussbemerkungen fest. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, empfiehlt er aber dringend die Offenlegung der Managervergütungen bei allen öffentlicher Unternehmen - und zwar "ohne Ausnahmen". Rund 90 Prozent der Unternehmen taten das im Erhebungszeitraum nicht. "Den OECD-Grundsätzen der Corporate Governance hinsichtlich der Offenlegung der Managergehälter wurde dadurch nicht gefolgt", stellten die Prüfer fest. Der RH drängt daher auf eine Regelung, "welche die Anwendung internationaler OECD-Grundsätze der Corporate Governance und des Österreichischen Corporate Goverance Kodex für verbindlich erklärt". Die Bezüge sollten im Jahresabschluss ausgewiesen werden, ebenso die Kriterien, an die die Erfolgsbeteiligung geknüpft ist. (APA)