San Salvador - Der Oberste Gerichtshof in El Salvador hat die Freilassung von neun Ex-Militärs beschlossen, denen Spaniens Justiz wegen der Ermordung von sechs Jesuiten im Jahre 1989 den Prozess machen will. Es liege kein offizielles Auslieferungsersuchen der spanischen Regierung vor, begründeten die Richter nach Medienberichten vom Donnerstag ihre Entscheidung.
Der Nationale Gerichtshof in Madrid hatte zwar über Interpol internationale Haftbefehle erlassen. Diese reichen nach Ansicht der salvadorianischen Justiz aber nur dazu, die früheren Militärs aufzuspüren. Festnahmen seien dagegen nicht möglich. Allerdings hat El Salvador bereits mehrmals per Interpol-Haftbefehl gesuchte Drogenhändler an die USA ausgeliefert.
Anklage
Der Madrider Ermittlungsrichter Eloy Velasco hatte Ende Mai Anklage gegen die ehemaligen Soldaten erhoben. In dem Verfahren geht es um ein Massaker in einer Universität von San Salvador im November 1989, das international ein großes Aufsehen erregt hatte. Ein Kommando der Streitkräfte hatte damals sechs jesuitische Theologen, eine Haushälterin und deren 15-jährige Tochter ermordet. Fünf der Jesuiten waren Spanier, darunter der Universitätsrektor Ignacio Ellacuria und dessen Stellvertreter Ignacio Martin-Baro.
Die neun Männer waren nach Bekanntwerden der Haftbefehle im Mai in eine Kaserne der Armee in der Hauptstadt San Salvador geflüchtet und standen dort seither unter Arrest. Nach dem Beschluss des Obersten Gerichtshofes können sie das Gelände ohne Einschränkungen verlassen. Für die salvadorianische Justiz sei der Fall damit erledigt, erklärten die Richter. Die Anwältin der Hinterbliebenen protestierte gegen die Entscheidung.
Der Regierung von El Salvador war mehrfach vorgeworfen worden, die eigentlichen Drahtzieher des Massakers gedeckt zu haben. 1993 erließ das mittelamerikanische Land ein Amnestiegesetz, das die Verantwortlichen seither vor einer Strafverfolgung schützte. Der Madrider Richter ließ vor zwei Jahren die Klage von zwei Menschenrechtsgruppen zu. Allerdings lehnte er die Forderung der Kläger ab, auch gegen den damaligen salvadorianischen Präsidenten Alfredo Cristiani zu ermitteln. (red/APA)