Wien - Norbert Steger sitzt am längeren Ast: Im FPÖ-Streit um die Wiederwahl von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz gab Parteichef Heinz-Christian Strache letztlich nach. Steger bleibt mit Segen von Strache freiheitlicher Vertreter im Aufsichtsgremium des ORF. Der von der FPÖ entsandte Stiftungsrat hatte für Wrabetz gestimmt - und damit gegen die Parteilinie.

Den Segen zum Bleiben hätte Steger allerdings gar nicht gebraucht: Stiftungsräte können nicht gegen ihren Willen abberufen werden. Steger stellte sich stur - und gewann.

Nun gab es laut FPÖ-Aussendung gestern eine rund zweistündige Aussprache zwischen Strache und Steger. Nach dieser sei das Verhältnis der beiden "ohne jede Eintrübung zur Gänze wiederhergestellt". Steger soll die Rücklegung seines Mandates angeboten und Strache diese abgelehnt haben mit der Einladung an den Stiftungsrat, seine "konstruktive Arbeit im Sinne der FPÖ" fortzusetzen.

Um "Verwerfungen der letzten Wochen, welche durch Kommunikationsdefizite entstanden sind", zu überwinden und den Informationsfluss zwischen der Parlamentsfraktion und Stiftungsrat zu verbessern, wird Steger laut Aussendung künftig "interessante und wichtige ORF-Belange" immer direkt mit Strache besprechen und auch dem Klub berichten.

Abgemacht war Stegers Stimmverhalten bei der ORF-Wahl ebenfalls. Bei der Abstimmung entschied der Stiftungsrat anders. Es sei besprochen gewesen, dass Steger "sich zumindest der Stimme enthält", ärgerte sich der Klubobmann Anfang August über den angeblichen Wortbruch. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wollte Steger "abziehen", und verlangte den - nicht möglichen - Rücktritt aus dem Gremium. Steger konterte: Eine "Beschimpfungsorgie" gegen Wrabetz und Co sei nicht das Verhalten einer Partei, "die vielleicht sogar einmal regieren will."

Die Rolle der FPÖ-Mandatare "auf allen Ebenen" wird von Strache als "weisungsfrei" beschreiben. Man habe nach dem eigenen Gewissen jedoch nicht gegen die Interessen der FPÖ zu entscheiden.

Das Wirken des Generals wollen Strache und Steger "nach dem kaufmännischen Erfolg des ORF, nach der Zufriedenheit der TV-Seher und Radiohörer mit dem Programm und der vollen Erfüllung des vom Gesetzgeber festgelegten öffentlich-rechtlichen Auftrags und des Objektivitätsgebotes" bewerten. (prie, APA, DER STANDARD; Printausgabe, 27./28.8.2011)