Der Rechtsstreit rund um die Neuvergabe des Auftrags für ein Blaulichtfunksystem wurde mit einem Vergleich zwischen dem Konsortium mastertalk und dem Bund beendet, der die Republik 30 Mio. Euro kostete. Damals sei Stillschweigen darüber vereinbart worden, hieß es heute aus dem Innenministerium. Doch in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ im Jahr 2008 hatte die damalige Innenministerin Maria Fekter (V) mitgeteilt, dass im September 2006 ein Vergleich mit dem alten mastertalk-Konsortium über die Summe von 29,9 Mio. Euro geschlossen worden sei. Der "Standard" (Freitagausgabe) hatte daüber berichtet.

Zuschlag erhalten

Das mastertalk-Konsortium (Siemens, Verbund, RZB und Wiener Stadtwerke) hatte 2002 den Auftrag für den Blaulichtfunk erhalten, 2003 war ihm dieser unter Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) entzogen worden und das Projekt wurde neu ausgeschrieben. 2004 erhielten Alcatel und Motorola den Zuschlag. Die Telekom Austria hat Netzinfrastruktur zugeliefert.

Für die Aufkündigung des Vertrages zwischen dem Innenministerium und mastertalk im Jahr 2003 waren folgende Gründe ausschlaggebend, so das Innenministerium heute in einer Aussendung: Das Funksystem sei in dieser Form für die Exekutive nicht brauchbar gewesen, ein notarieller Praxistest habe technische Mängel in der Planung bewiesen, schwere Mängel im Management hätten die Projektarbeit erschwert sowie Finanzierungsnachweise und Erfüllungsgarantie hätten gefehlt: Der Netzbetreiber habe in keiner Phase des Projekts - trotz mehrfacher Urgenz - einen Nachweis über die positive Projektfinanzierung gelegt.

Beteiligung

Die RZB war mit einem gut 25 Prozent-Anteil mit im mastertalk-Konsortium vertreten.

"Die Eröffnung des Schiedsverfahren und der Vertragsauflösung durch die Republik im Jahr 2003 und die Besitzstörungsklage durch "master-talk" sowie die Einbringung einer Klage beim HG Wien durch das BM.I betreffend der Zuständigkeit der WKÖ als Schiedsrichter konnte im Jahr 2005 durch einen Vergleich unter Federführung der Finanzprokuratur auf Seite des Bundes gütlich beschlossen werden", heißt es heute dazu in der Aussendung des Innenministeriums. (APA)