Wien - Magna-Gründer Frank Stronach konnte, wie berichtet, den ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll für das gemeinsam mit der Deutschen Gauselmann-Gruppe gegründete Glücksspielunternehmen Merkur Entertainment AG gewinnen. Der langgediente ÖVP-Politiker, der auch das letzte Glücksspielgesetz im Parlament mitverhandelte, soll als Aufsichtsrats-Chef des Unternehmens fungieren.

"Wenn Frank Stronach einen bittet, kann man schwer Nein sagen", meint Stummvoll im Gespräch mit dem Standard. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob die beiden Jobs nicht unvereinbar sind - Gesetzgeber im Glücksspielbereich auf der einen Seite, Kontrollfunktion in einem Glücksspielkonzern auf der anderen Seite. Stummvoll meint, er habe die Aufsichtsratsfunktion selbstverständlich dem parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet. Sollte dieser entscheiden, dass die Jobs nicht kompatibel seien, werde er natürlich nicht in den Aufsichtsrat gehen.

Tatsächlich muss der ÖVP-Politiker aber keine Angst haben, dass es zu Problemen kommen könnte. Eine inhaltliche Prüfung der Unvereinbarkeit ist in diesem Fall nämlich laut Gesetz nicht vorgesehen. Stummvoll muss die Aufsichtsratsfunktion lediglich melden. Der Ausschuss nimmt das in der Folge "zur Kenntnis", wie dessen Vorsitzender, der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan, auf Anfrage des Standard erklärt.

"Das Gesetz ist ein ziemlich zahnloser Tiger", so Stefan. Eine tatsächliche Prüfung der Unvereinbarkeit sei nur bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Also wenn beispielsweise ein Richter in den Nationalrat wechselt, dürfte dieser in der Justiz nicht mehr aktiv sein. Bei Betrieben, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, müssten Politiker ehrenamtlich im Aufsichtsrat tätig sein. Das ist aber beim Privatunternehmen Merkur Entertainment AG natürlich nicht der Fall. Über die Höhe der Aufsichtsrats-Entschädigung habe man aber ohnehin noch nicht gesprochen, meint Stummvoll. (Günther Oswald, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.7.2011)