Die Telekom Austria (TA) wehrt sich gegen die Vorwürfe, sie habe versucht über einen letztlich geplatzten Vertrag den Kronzeugen Gernot Schieszler zu knebeln. In Wahrheit habe Schieszler selber über seinen Anwalt Stefan Prochaska das Unternehmen kontaktiert und im Rahmen einer Diversion der Telekom 300.000 Euro als Schadenswiedergutmachung angeboten. Für die Telekom sei aber schon aus aktienrechtlichen Gründen ein Vergleich über Schadenersatzansprüche gegen einen früheren Vorstand weitgehend ausgeschlossen, hieß es dazu heute gegenüber der APA aus der Telekom.

Frist für Schadensersatzansprüche

Laut Aktiengesetz § 84 (4) sei innerhalb von fünf Jahren ab Entstehen des Schadens kein Verzicht von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstände möglich, danach wäre es nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erlaubt. "Es war für die TA unvorstellbar, mit 300.000 Euro Schadenswiedergutmachung eine Vereinbarung mit einem damals schon offenbar unmittelbar vor dem Geständnis stehenden Straftäter zu machen", heißt es dazu heute aus dem Unternehmen. Es sei auch nicht zu Detailgesprächen gekommen.

Vollumfängliches Geständnis

Schieszler habe sich offenbar unter Druck der Justiz zu einem vollumfänglichen Geständnis entschlossen und hoffe nun auf Straffreiheit durch die Kronzeugenregelung. Die Telekom hingegen werde alle ihre Ansprüche wahren und bereite deren Geltendmachung vor. Für das Unternehmen sei immer klar gewesen, dass es aus einer eventuellen Vereinbarung mit dem Ex-Telekom-Manager einen klaren Vorteil haben müsse, und zwar finanziell, reputationsmäßig und bei den Ermittlungen, dies wäre im Fall Schieszler aber nicht gegeben.

"Schieszler wollte aus der Not eine Tugend machen"

Die Ausstiegsklausel, die der Anwalt als Knebelungsklausel interpretiert, hätte der Telekom nur die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche gegen Schieszler zu wahren, wenn es zu Ansprüchen gegen die TA gekommen wäre. "Schieszler wollte aus der Not eine Tugend machen", heißt es aus der Telekom. Offenbar habe er erkannt, dass ihm ohne Geständnis von der Justiz Ungemach drohe, und er habe gleich auch die Schadenersatzseite regeln wollen. (APA)