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Die gesetzliche Regelung offener Immobilienfonds in Österreich sollte noch im Juni fixiert werden - wie aus gut informierten Quellen zu erfahren war.

Gesetzliche Regelung vorbereitet

In Anlehnung an die gesetzliche Regelung für offene Immobilienfonds in Deutschland wurde auch in Österreich seit längerer Zeit an einer Gesetzesvorlage gearbeitet.

Zustimmung im Ministerrat

In der heutigen Sitzung des Ministerrats hat der Finanzminister über den Entwurf eines Bundesgesetzes berichtet, mit dem ein Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarktsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden. Diesem Bericht wurde zugestimmt.

Verzögerungen im letzten Jahr

Aus der Sicht des Investmentfondsmarktes wäre eine zügige Umsetzung wünschenswert. Bereits im letzten Jahr wurde auf die starke Nachfrage von institutionellen und privaten Kunden hingewiesen. Die Hochwasserkatastrophe sowie Neuwahlen Ende im Herbst 2002 hatten die Verabschiedung des Immobilien-Investmentfondsgesetz verzögert.

Das Bankhaus Sal. Oppenheim zählt mit der Oppenheim Immobilien-KAG zum Marktführer im Bereich Immobilienfonds für Großanleger im deutschsprachigen Raum und sieht eine umfangreiche gesetzliche Regelung in Österreich sehr positiv. Nicht zuletzt konnte man in den letzten beiden Jahren enorm hohe Mittelzuflüse in Deutschland beobachten.

Eckpunkte des neuen Immobilienfondsgesetzes

Die Schaffung des Immobilienfonds als Anlageinstrument mit einer laufenden Berechung eines Net-Asset-Values (NAV), der alle laufenden Einnahmen (u. a. Mieten) und Ausgaben (u. a. Betriebskosten, Finanzierungskosten, etc.) berücksichtigt. Anleger sollten laufend zum NAV kaufen und verkaufen können.

Weiters sollten die im Fonds gehaltenen Immobilien zumindest 1 x pro Jahr bewertet werden, wobei in Österreich die Erstellung von zwei unabhängigen Gutachten vorgesehen ist. Aus den beiden unabhängigen Bewertungen wird ein arithmetisches Mittel berechnet und dient als Bewertungsgrundlage für den Immobilienfonds.

Die Einbeziehung von offenen Immobilienfonds in österreichischen Dachfonds ist ein weiterer Schritt der im Rahmen einer Änderung des Investmentfondsgesetzes vorgesehen ist.

Gesetzliche Regelung noch vor dem Sommer?

In welcher Form und wann letztendlich eine gesetzliche Regelung geschaffen wird bleibt abzuwarten. Aus gut informierten Quellen war jedoch zuletzt zu hören, daß ein Beschluß noch vor der Sommerpause des Nationalrates geplant ist.

Oppenheim Immobilien-KAG: Neuer Fonds für US Immobilien

Im Rahmen einer Presseveranstaltung wurde heute in Wien ein neuer US Immobilien-Spezialfonds für institutionelle Kunden in Österreich und Deutschland vorgestellt. Der Fonds wurde nach deutschem Recht aufgelegt, ist jedoch auch österreichischen institutionellen Anlegern offen.

Die Oppenheim Immobilien-KAG (OIK) sieht einen verstärk­ten Trend in Richtung Internationalisierung der Immobilienveranlagung. Um den Bedürfnissen ihrer institutionellen Anlegern noch besser zu entsprechen, hat die OIK als erste deutsche KAG mit American Fund-OIK einen Spezialfonds aufgelegt, der sich ausschließ­lich auf Immobilien in den USA konzentriert. „Der Markt in den USA zeichnet sich durch eine hohe Transparenz und Liquidität aus. Deshalb fließt weiterhin verstärkt Kapital insbesondere auch von ausländischen Investoren in den Immobilienbereich, der im Vergleich zum Kapitalmarkt immer noch vergleichsweise hohe Renditen aufweist“, begründet Siegfried Cofalka, Geschäftsführer der Oppenheim Immobilien-KAG, diesen Schritt seiner Gesellschaft.

Speziell die Diversifikationsvor­teile einer internationalen Immobilien­veranlagung werden von einer wachsenden Anzahl von Anlegern erkannt. Nicht zuletzt bewirken gesunkene Fremdkapitalzinsen, dass die Rendite nach der Hebelung durch die Fremdfinanzierung tendenziell ansteigt. Vor diesem Hintergrund sieht die Oppenheim Immobilien-KAG auch keine Immobilienblase in diesem Segment.

„Der Fonds steht ebenfalls österreichi­schen institutionellen Großanlegern wie Banken, Pensionskassen und generell Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen und Stiftungen offen“, erläutert Dr. Ulrich Kallausch, Mitglied der Geschäftsleitung von Sal. Oppenheim Österreich. Das geplante Gesamtvolumen des Fonds beläuft sich auf USD 500 Mio. und soll innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre investiert werden. Durch perma­nentes Hedging über Devisentermingeschäfte wird für den Euro-Investor das Wech­selkursrisiko auf die erworbenen Immobilien ausgeschaltet.

Sal. Oppenheim setzt den renommierten Immobilienmanager Real Estate Capital Partners (RECP), New York, als Berater für die US-amerika­ni­sch­en Immobilieninvestments der OIK ein. RECP sind seit 1989 in den USA tätig und konzentrieren sich auf die zwölf wichtigsten Immobilienzentren der USA: Washington D.C., New York, Los Angeles, Boston, Chicago, Dallas/Forth Worth, Houston, Atlanta, San Francisco, Miami, Phoenix und Denver.

(Bildnachweis: visipix, Mario Becker)