Der Staatsanwalt hatte dem früheren Politiker vorgeworfen, dieser habe sich im Zusammenhang mit seinen privaten Geschäften sowohl des Betrugs als auch der Untreue und der betrügerischen Krida schuldig gemacht. Stieger selbst hatte während des gesamten Verfahrens seine Unschuld beteuert.
Verurteilung wegen Betrug
Vom Vorwurf der Untreue und der betrügerischen Krida wurde Stieger schließlich freigesprochen. Die Verurteilung erfolgte wegen Betrugs. Stieger habe demnach im Jahr 2000 gegenüber einer Versicherung die Rückzahlung eines Provisionsdarlehens in der Höhe von - nach jetziger Währung - rund 109.000 Euro versprochen, obwohl dies auf Grund seiner damaligen Verbindlichkeiten nicht möglich gewesen sei, befand das Gericht. Außerdem habe Stieger gesagt, er könne diese Rückzahlung aus den Erlösen eines Projekts, das er laufen habe, "spielend finanzieren". Auch dies habe nicht den Tatsachen entsprochen.
Urteil noch nicht rechtskräftig