Der Ministerrat hat am Dienstag, eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, die für Konsumenten mehr Rechte in Bezug auf ihre Telefon-Verträge und besseren Schutz vor überhöhten Rechnungen bei Telefon- und Datendiensten bringen soll. "Mit der Novelle wollen wir deutlich mehr Sicherheit für die Konsumenten schaffen", erklärte die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures.

Überraschungen

Jährlich beschweren sich mehr als 4.400 Konsumenten bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) über hohe Rechnungen, die häufig auf das unbemerkte Überschreiten des Datendownload-Limits zurückzuführen sind. Bures will diese "bösen Überraschungen" verringern und den Kunden mehr Sicherheit und Rechte zuerkennen.

Die RTR soll mit der Novelle die Möglichkeit bekommen, die Betreiber per Verordnung zu verpflichten, ihren Kunden kostenlos wirksame Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen. Etwa, dass diese informiert werden müssen, wenn sie an ihr Download-Limit gelangen oder volle Kostenkontrolle erhalten. Auf Wunsch des Kunden soll auch eine Sperre von Datendiensten ermöglicht werden, etwa um Kinder an übermäßigem Datendownload zu hindern.

Zwölf Monate

Die Mindestlaufdauer der Erstverträge wird künftig auf höchstens 24 Monate begrenzt. Zudem muss jeder Betreiber zumindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Kunden sollen weiters zwischen einer elektronischen und einer kostenlosen Papierrechnung wählen können. Für Rechnungen gibt es künftig eine einheitliche Einspruchsfrist von drei Monaten, derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung für Mindestfristen. (APA)