
Die Pixel machen es jugendlichen unmöglich sich mit dem Hauptcharakter zu identifizieren
Die deutsche Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die beiden PC-Spiele „Doom" und die deutsche Version von „Doom 2" vom Index der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
Schlechte Grafik = Keine Jugendgefährdung
Rechteinhaber Zenimax hatte beantragt, das Spiel von der Liste zu streichen, weil die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen, die zur Indizierung geführt hatten, aufgrund der seither erfolgten technischen Weiterentwicklung bei Computerspielen aus heutiger Sicht nicht mehr als jugendgefährdend einzustufen seien.
Keine 2/3 - Mehrheit
Damit die Indizierung aufrechterhalten bleibt hätten acht der zwölf Gremium Mitglieder dafür stimmen müssen. Diese 2/3-Mehrheit wurde nicht erreicht. Mit der Entscheidung hat die BPjM gezeigt, dass die technische Weiterentwicklung durchaus Relevanz für die heutige Bewertung älterer Computerspiele hat, stellt in ihrer Bekanntmachung jedoch auch klar, dass die Visualisierung nicht alleine ausschlaggebend dafür ist, ob ein Spielinhalt als jugendgefährdend eingestuft wird oder nicht.
US-Version von "Doom 2"
Die amerikanische Fassung von „Doom 2" bleibt weiterhin auf dem Index, da diese zwei Level aus „Wolfenstein 3D" enthält und das Spiel indiziert und bundesweit beschlagnahmt ist, weil es verfassungswidrige Symbole wie Hakenkreuze beinhaltet.
Wichtiges Kulturgut
Doom wurde 2007 von der New York Times in die Liste der zehn einflussreichsten Spiele aufgenommen. Diese Liste wurde von der Library of Congress übernommen, womit die benannten Spiele als wichtiges Kulturgut klassifiziert wurden. Zenimax argumentierte, dass das Spiel Teil der Firmengeschichte sei und diesen wolle man nicht mehr verheimlichen.
17 Jahre auf dem Index
Die BPjM kann Spiele nach Ablauf von zehn Jahren seit Listenaufnahme eines Mediums dessen Streichung aus der Liste beschließen. Nach 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste generell seine Wirkung. „Doom" stand 17 Jahre auf der Liste für jugendgefährdende Medien.
Ab 16 Jahren
„Doom" und „Doom 2" dürfen nun wieder öffentlich beworben und verkauft werden. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat beide Titel für Spieler ab 16 Jahren freigegeben. (soc)