Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek fordert noch Verbesserungen beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots. Konkret möchte sie die Zahl der Schließtage reduziert sehen, wie die Ressortchefin in einer Stellungnahme zur 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes kundtut. An sich begrüßt die Ministerin die Maßnahmen freilich. Diese seien "ein wichtiger Schritt". Der Gemeindebund äußerte grundsätzliche Bedenken etwa was die Widmung der Bundeszuschüsse betrifft.

Gemeindebund: "Inakzeptable Verschärfungen"

Der Österreichische Gemeindebund bekenne sich zum weitreichenden Angebot für Kinderbetreuung, hieß es in der Stellungnahme. Nach Auffassung der Kommunen gebe es allerdings inakzeptable Verschärfungen, vor allem betreffend die Widmung des Bundeszuschusses. Dieser sollte nicht strikt an den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder mit einem bestimmten Alter gebunden sein, fordern die Gemeinden. Sie wollen hingegen frei entscheiden können über Verbesserungen der Öffnungszeiten, der Ferienschließzeiten oder der Infrastruktur.

Gegen ein Minimum von 47 Wochen

"Nicht akzeptabel" ist für den Gemeindebund auch die geplante Vereinbarung, wonach ein Kindergarten nur dann als "ganztägige Einrichtung" gelten soll, wenn er für Drei- bis Sechsjährige mindestens 47 Wochen im Jahr geöffnet hat. Kritisiert wird weiters der Umstand, dass halbtätige Kindergärten keine Fördermöglichkeiten mehr erhalten. Die Festlegung von bundeseinheitlichen Mindeststandards sei angesichts der bereits bestehenden hohen Standards "entbehrlich".

22 Wochen geschlossen zu viel

Heinisch-Hosek zeigte sich über die Verbesserungen bei der "sehr hohen Zahl" an Schließtagen erfreut. Die Ministerin kritisierte allerdings die unterschiedliche Definition der Schließzeiten für Drei- bis Sechs-Jährige (fünf Wochen) und für Unter-Drei-Jährige (22 Wochen), diese sollten angeglichen werden. "Es erscheint nicht nachvollziehbar, weswegen für Kinder unter drei Jahren Ganztagsbetreuung etwas anderes bedeuten sollte, als für Über-Drei-Jährige", so Heinisch-Hosek. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, wären Schließzeiten von maximal zwei Wochen im Jahr zielführend, bekräftigt die Ressortchefin ihre Forderung. 

Auslassung sprachliche Frühförderung

Sie begrüßt die Sicherung der Betreuungsqualität, spricht sich aber für eine Konkretisierung der Zuständigkeiten, Kriterien und Sanktionen aus. Dass die sprachliche Frühförderung nicht mehr Teil der Vereinbarung ist, bedauert Heinisch-Hosek.

Ebendiese Maßnahme vermisst auch die Österreichische Plattform für Alleinerziehende. Weiters fordert die Plattform in ihrer Stellungnahme einen höheren Anteil von männlichem Betreuungspersonal, denn besonders für Kinder von Alleinerzieherinnen seien männliche Bezugspersonen in Betreuungseinrichtungen wichtig.

Ball ist beim Familienministerium

Die Begutachtungsfrist für die 15a-Vereinbarung endete am Mittwoch. Vorgesehen sind seitens des Bundes für die Jahre 2012 bis 2014 je 15 Mio. Euro und dazu kommen rückwirkend für 2011 noch zehn Mio. Euro. Die Mittel müssen von den Bundesländern kofinanziert werden. Im Familienministerium werden die Stellungnahmen derzeit gesichtet. (APA)