Wien - Die BayernLB hat 2007 beim Mehrheitserwerb der Kärntner Hypo 1,74 Mrd. Euro bezahlt, obwohl die Aktien weniger als 974 Mio. Euro wert gewesen sind, behauptet die bayerische Landesbank in einer Klage gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung. Laut Bericht der "Wiener Zeitung" wäre der reine Aktienwert damit um rund 80 Prozent übertroffen worden, der höchste angemessene Kaufpreis um knapp 50 Prozent. Nicht einberechnet sei dabei eine weitere Wertminderung aufgrund des laut Bayern-Klage unrichtig ausgewiesenen Eigenkapitals. Die Mitarbeiterstiftung, von der sich die BayernLB getäuscht fühlt, war 2007 eine der Anteilsverkäuferinnen.

Gemäß der von der BayernLB in Auftrag gegebenen Wertberechnung, aus der in der Klage zitiert wird, hätte der höchste angemessene Kaufpreis für 100 Prozent der Hypo-Aktien 2,2 Mrd. Euro ausgemacht. Tatsächlich zahlte die BayernLB in einem ersten Schritt für 50 Prozent plus eine Aktie 1,625 Mrd. Euro. Man ging also von einem 100-Prozent-Preis von 3,25 Mrd. Euro aus, um knapp 50 Prozent mehr als nun gerade noch für angemessen erachtet wird, so der Bericht.

Der tatsächliche Unternehmenswert liege sogar noch unter dem maximal gerechtfertigten Kaufpreis, heißt es. Bisher wurde dies mit einem sogenannten Paketzuschlag begründet. Inklusive eines zweiten Aktienzukaufs Ende 2007 habe die BayernLB einen Kaufpreis von rund 1.740 Mio. Euro bezahlt, obwohl diese Aktien, wie sich später herausgestellt habe, weniger als 974 Mio. Euro wert gewesen seien, heißt es in der Klage. Zudem habe sich der Aktienwert gegen Ende 2007 deutlich verschlechtert, wird argumentiert. Als die BayernLB knapp vor Jahresende um 107 Mio. Euro weitere Aktien ankaufte, seien diese eigentlich weniger als 35 Mio. Euro wert gewesen.

Die Münchner fühlen sich getäuscht und wollen Schadenersatz. Die Mitarbeiterstiftung hat bereits eine Klagebeantwortung eingebracht. Sie hat bisher jedes Fehlverhalten bestritten. Ansatzpunkt für die Klage der BayernLB ist der Verkauf von Hypo-Vorzugsaktien in den Jahren 2006 und 2007, bei denen manchen der Aktionäre das Recht eingeräumt wurde, die Aktien ab einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuverkaufen. Solche Put-Optionen könnten einer Anrechnung dieses Kapitals als Kernkapital in der Bilanz entgegenstehen: Die Bayern behaupten, dass ihnen die genaue Ausgestaltung verheimlicht worden sei. (APA)