Wien - Beim umstrittenen Projekt der E-Medikation sind am Mittwochabend rechtliche Klarstellungen vorgenommen und eine Verbesserung der technischen Systeme garantiert worden. Dieses Fazit zog ein Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) gegenüber der APA nach Beendigung der Verhandlungsrunde zwischen Ministerium, Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungen. Bei dem "sehr konstruktiven" Gespräch sei auch grundsätzlich klargestellt worden, dass die E-Medikation eine für die Patienten sinnvolle Maßnahme darstelle, hieß es.
Die Ärztekammer hatte ja am laufenden Pilotprojekt heftige Kritik geübt und gleich eine Reihe von Bedenken geäußert. Zu einen war die Auftragsvergabe für die Software nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, zum anderen stoßen sich die Mediziner an Abläufen und technischen Problemen.
Technische Probleme
Mittels einer "Reihe von Gutachten" habe man nun die rechtlichen Fragen geklärt, hieß es nach dem Gespräch im Gesundheitsministerium. Sprich: Ärzte, die an dem Pilotprojekt teilnehmen, müssten sich keine Sorgen um Rechtssicherheit machen. Zum anderen habe man die "verbesserungswürdigen Punkte" des Systems und technische Probleme durchgesprochen, und in der Folge seien Verbesserungen garantiert worden. Die Ärztekammer hatte etwa kritisiert, dass das System es dem behandelnden Arzt mitunter unmöglich macht, ein Rezept auszustellen. Das Ergebnis der Verhandlungsrunde wird die Ärztekammer nun in ihre Gremien tragen.
Mehrfachverordnungen sollen vermieden werden
Mit der E-Medikation werden vom Arzt verordnete oder vom Apotheker rezeptfrei erhältliche Medikamente elektronisch erfasst. Damit können Wechselwirkungen überprüft und Mehrfachverordnungen vermieden werden, um die Sicherheit der Patienten bei der Einnahme von Arzneimitteln zu erhöhen. Der Pilotversuch ist am 1. April in in einigen Bezirken Wiens, Oberösterreichs und Tirols gestartet, das System soll neun Monate lang getestet werden.
Im Juni hatte die Ärztekammer dann einen sofortigen Stopp verlangt, nachdem bekannt geworden war, dass der Hauptverband die Vergabe der Software für nicht ausgeschrieben hatte und vom Bundesvergabeamt deswegen zu einer Geldbuße vergattert worden war. In der Folge ließ sich der Hauptverband allerdings durch Gutachten bestätigen, dass die Vorgangsweise juristisch vertretbar gewesen sei. (APA)