Wien - Österreich hat einiges aufzuholen, um die Privat- und Intimsphäre vor Medien zu schützen, erinnerte Maria Windhager Freitag beim Rundfunkforum über Persönlichkeitsschutz im Web.
Die Medienanwältin: "Die Rechtsprechung hinkt immer hinterher, in dem Bereich ganz besonders stark." Ebenso die Gesetzgebung - Justizministerin Beatrix Karl sehe in der Novelle des Mediengesetzes keine Priorität mehr. Windhager konstatiert auch ein "gesamtgesellschaftlich fehlendes Sensorium für Wirkmechanismen von Medien und den Persönlichkeitsschutz". Schulen müssten Medienkompetenz vermitteln für den Umgang mit dem Web.
Mit einer "enormen Rechtsschutzlücke" will sie den Gerichtshof für Menschenrechte befassen: Blitzten Opfer im Medienstrafverfahren bei Oberlandesgerichten ab, könne der Oberste Gerichtshof keine Entschädigungen mehr zuerkennen, auch wenn er ihnen Recht gibt. Viele Medien "wissen, dass sie Persönlichkeitsrechte verletzen, tun das ganz gezielt, kalkuliert und bewusst" , sagt sie. Der STANDARD und derStandard.at, die sie vertritt, hätten als Einzige den Täternamen im Fall Amstetten nicht ausgeschrieben. Windhager:"Mangelnder Opferschutz bedeutet Täterschutz." Das verstehe auch manches Mediengericht nicht. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 10./11.9.2011)