Bild nicht mehr verfügbar.
Finanzministerin Maria Fekter hat einen vernünftigen Vorschlag gemacht – nämlich die Bemessung und Einhebung der Grundsteuer den Bundesländern zu überlassen – und die Landeshauptleute haben darauf reagiert wie erwartet: Nein danke, wir geben zwar sehr gerne Geld des Bundes aus, aber das Einheben von Steuern ist unsere Sache nicht, denn das würde uns bei unseren Wählern unbeliebt machen, und wir wollen doch, dass sie uns lieben und immer wiederwählen.
Das von einigen Landeschefs wie Hans Niessl (Burgenland) vorgebrachte Argument, man denke doch europäisch und wolle keine regionale Zersplitterung, ist zutiefst verlogen: Bei der Bauordnung macht es den Ländern nichts, dass Stufenhöhen in Niederösterreich anders sein müssen als in der Steiermark.
Die Wahrheit ist, dass die Länder die fiskale Verantwortungslosigkeit lieben, die ihnen die Teilautonomie in unserem Föderalismus ermöglicht (Nur Salzburgs Gabi Burgstaller sticht immer wieder mit vernünftigen Ansätzen heraus).
Und das führt dazu, dass Österreich zwar ein Hochsteuerland ist, bei den Leistungen aber gegenüber anderen Staaten nachhinkt. Denn zu viele Gelder versinken im Sumpf der Bundesländer.
Wenn man schon Föderalismus hat, dann spricht nichts gegen eine gewisse Steuerautonomie. Und keine andere Abgabe eignet sich so sehr für eine regionale Differenzierung wie die Grundsteuer. Diese stellt letztlich einen Pakt zwischen Regierung und Bewohnern da, der von Bundesland zu Bundesland anders gestaltet werden kann.
Eine hohe Grundsteuer führt zu keiner Kapitalflucht und daher zu keinen Verzerrungen. Der Steuerwettbewerb auf diesem Gebiet ist daher unschädlich.
Wenn ein Bundesland seine Eigenheimbesitzer und Bauern (ja, die auch) niedrig besteuern will, dann muss es die Leistungen einschränken. Mehr Leistungen erfordern höhere Steuern. Das schafft eine Redlichkeit im politischen Alltag.
Allerdings würde Fekters Plan nur funktionieren, wenn erstens die Grundsteuern allgemein stark angehoben werden (diesen unpopulären Schritt müsste schon noch der Bund beschließen und durchsetzen), und zweitens die Bundesländer nicht mehr auf die automatischen Zuflüsse vom Bund zählen können – zumindest nicht im Ausmaß wie bisher.
Fekter muss daher planen, bei der Neuverhandlung des Finanzausgleichs, der bis Ende 2014 läuft, anders als ihre Vorgänger sich nicht mehr wie all ihre Vorgänger von den Ländern über den Tisch ziehen lassen sondern die automatisch zugeteilten Mittel deutlich zu kürzen. Erst dann kann die Grundsteuerautonomie jene Disziplinierung mit sich bringen, die Österreichs Wirtschaft so dringend braucht.
Hoffentlich hat sie das wirklich vor.