Wien - Wegen einer brutalen Bluttat in der Waldvogelstraße in Wien-Hietzing musste sich in 29-Jähriger am Landesgericht Wien verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 18. Februar 2011 seinen 48-jährigen Nachbarn mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser ermordet zu haben. Laut Staatsanwalt soll der Stefan S. in stark alkoholisiertem Zustand zehnmal zugestochen haben.

Wie der Staatsanwalt betonte, habe der Angeklagte in dem Wohnhaus keinen guten Ruf gehabt. Es seien Unterschriften gegen den "sehr aggressiven" Mieter gesammelt worden. Die Delogierung des damals 28-Jährigen soll unmittelbar bevorgestanden sein. Das Verhältnis zum späteren Opfer habe dem einer "einseitigen Freundschaft" geglichen - sprich: S. habe den 48-Jährigen "finanziell ausgenommen".

Am 18. Februar, kurz vor 1.00 Uhr, holte S. dann von seiner Freundin ein Küchenmesser und hämmerte anschließend zehn Minuten lang gegen die Wohnungstür des späteren Opfers. Als der 48-Jährige schließlich öffnete, kam es zu einer Auseinandersetzung, im Zuge derer S. zehnmal zustach, so die Anklage. Sein Verteidiger räumte ein, dass sich sein Mandant - ebenso wie der 48-Jährige - in einem mental instabilen Zustand befand: "Es war ein Ausraster zweier psychisch kranker Menschen.

Mutmaßlicher Täter im Zeugenstand

"Ich wollte mich nur schützen, ich hab Angst gehabt." Mit diesen Worten beschrieb der Angeklagte den Augenblick unmittelbar bevor er zugestochen hat. Das Küchenmesser habe er schon bei einem vorherigen Besuch beim 48-Jährigen mitgehabt, weil "die Situation ungut war". Das Opfer sei im Halbdunkel mit erhobenen Händen auf ihn zugekommen, er habe sich lediglich verteidigen wollen. Laut Gerichtsmediziner war die Leiche jedenfalls derart zugerichtet, dass "selbst ein Notarzt nicht mehr hätte tun können".

Während die Freundschaft der beiden Männer selbst für nahe Verwandte des Opfers ein Rätsel blieb, ließ der Gerichtsmediziner bezüglich der Stichwunden keine Fragen offen. Zusammengefasst: Die Verletzungen sowie der daraus resultierende Blutverlust seien zu schwerwiegend gewesen, Lunge, Herz und Hauptschlagader seien von den Messerstichen erheblich beschädigt worden."

Wegen Mordes an seinem 48-jährigen Nachbarn ist Montagnachmittag der 29-jährige Stefan S. zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Psychiater attestierte dem Verurteilten zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, er sei jedoch zurechnungsfähig gewesen. S. erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.(APA)