Parken, Ticketzahlen und Lottospielen per Handy ist derzeit nicht sicher genug, befand das Handelsgericht aufgrund einer Klage von Konsumentenschützern. Eine einfache Antwort-SMS ohne PIN sei für eine Abbuchung von der Handy-Rechnung nicht ausreichend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red/DER STANDARD Printausgabe, 13. September 2011)