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Bis zur tatsächlichen Gleichstellung in der Arbeitswelt dauert es zwar noch, so die Frauenministerin, aber die Arbeit der GleichbehandlungsanwältInnen trägt bereits Früchte.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat am Montagabend ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert. "Wenn wir an die Anfänge der Gleichbehandlungsanwaltschaft zurückdenken, so war das eine Zeit, in der Frauen sogar der Zugang zu bestimmten Berufen, etwa zur Pilotin, verwehrt war", erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek dazu. 20 Jahre später seien die Diskriminierungen nicht mehr so offenkundig, "doch diffus vorhanden sind sie nach wie vor."

Dennoch bezeichnete die Ministerin die 20 Jahre Arbeit als eindeutige Erfolgsgeschichte, die von "motivierten, engagierten und bestens qualifizierten Mitarbeiterinnen" getragen werde, allen voran Ingrid Nikolay-Leitner, die die Gleichbehandlungsanwaltschaft seit Gründung leitet.

"Noch fehlen die Sanktionen"

Bis zur tatsächlichen Gleichstellung werde es noch ein langer, steiniger Weg sein, aber mit der diesjährigen Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, das es seit 1979 in Österreich gibt und nun Einkommensberichte vorsieht, seien weitere wichtige Schritte gesetzt worden, betonte Heinisch-Hosek.

Auch in Stellenanzeigen müssen seit dem Frühjahr der Kollektivvertragslohn sowie mögliche Überzahlungen genannt werden, damit auch Frauen die Chance haben, ihren gerechten Lohn zu fordern. Nicht alle Firmen halten sich jedoch daran. "Noch fehlen die Sanktionen", so Heinisch-Hosek, denn Strafen in der Höhe von 360 Euro drohen erst ab nächstem Jahr. Gesetzliche Regelungen seien wichtig, aber dazu brauche es Information, Beratung und Unterstützung - die wichtigsten Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft, so die Ministerin. (APA/red)