Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Verbot für Verkehrspiloten, über das 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, als Altersdiskriminierung kritisiert und aufgehoben. Ab 60 Jahren könne zwar das Recht, ein Flugzeug zu steuern, beschränkt werden. Ein vollständiges Verbot gehe aber über das zum Schutz der Flugsicherheit Notwendige hinaus, erklärte der EuGH.
Drei deutsche Piloten der Lufthansa, die langjährig bei der Fluglinie tätig waren, hatten nach Vollendung ihres jeweils 60. Lebensjahres auf Fortsetzung ihrer Arbeitsverträge geklagt. Der im deutschen Recht anerkannte Tarifvertrag für das Cockpitpersonal der Deutschen Luthansa verbietet deren Piloten, ihrer Tätigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres nachzugehen.
Der EuGH stellte nunmehr fest, dass "für die Ausübung des Berufs des Verkehrspiloten der Besitz besonderer körperlicher Fähigkeiten als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung angesehen werden kann und dass diese Fähigkeiten altersabhängig sind. Da diese Anforderung darauf abzielt, die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, verfolgt sie einen rechtmäßigen Zweck, mit dem eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann". Allerdings könne eine derartige Ungleichbehandlung "nur unter sehr begrenzten Bedingungen gerechtfertigt sein". Die Regelung, eine Altersgrenze von 60 Jahren einzuführen, sei aber eine "unverhältnismäßige Anforderung".
Pilotenvereinigung ist enttäuscht
Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) hat sich enttäuscht über die Aufhebung der Piloten-Altersgrenze gezeigt. Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gebe es gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt. Er verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Crew-Umläufen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten. Die Lufthansa will nun nach Ruhestandslösungen suchen. (APA)