Wien/Dubai - Das Außenministerium kämpft weiterhin darum, dass ein in Dubai wegen Mordes angeklagter Mediziner zu seiner schwer kranken Ehefrau nach Oberösterreich ausreisen darf. Scheich Maktum bin Mohammed bin Rashid al Maktum, einer der wichtigsten Politiker des Emirats, war bei den Gesprächen mit dem österreichischen Expertenteam über den Fall Eugen A. gut informiert, sagte Außenministeriumssprecher Peter Launsky-Tieffenthal.

Der Sohn des Emirs zeigte Verständnis für die humanitäre Situation der Familie des Oberösterreichers und für die Rechtslage in Österreich. Die Justizbehörde in Dubai hatte im Vorfeld eine Bürgschaft von Österreich verlangt, um Eugen A. für seinen Prozess wieder auszuliefern. Das konnte aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden, weil die heimische Republik keine Staatsbürger ausliefern darf.

Hochstapler als Vertrauensanwalt

Obwohl der Mediziner schriftlich versprochen hatte, wieder zurückzukehren, wurde ihm die Ausreise zu seiner Frau nicht erlaubt. Er will seine Unschuld beweisen und um seine Rehabilitierung kämpfen, sagte A.. Eine Möglichkeit, wie die Heimreise des Bad Ischler Arztes umgesetzt werden kann, wird derzeit von den Behörden in Dubai geprüft. Details dazu wollte man aus taktischen Gründen nicht nennen, hieß es aus dem Außenministerium in Wien.

Detail am Rande: Der oberösterreichische Arzt wäre fast auf einen Hochstapler reingefallen. Eugen A. hatte durch einen deutschen Freund Kontakt zu einem Syrer, der sich laut "Kurier" als Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi ausgegeben hatte. Dem Arzt sei rasch bewusstgeworden, dass die Angaben des Syrers so nicht stimmen können, sagte Launsky-Tieffenthal.

Mordanklage wegen unterlassener Hilfeleistung

Eugen A. wird gemeinsam mit einem indischen Kollegen der Tod eines querschnittgelähmten Patienten durch Unterlassung von Hilfeleistung und die Gabe einer hohen Dosis Opiate im Februar 2009 im Rashid Hospital in dem arabischen Emirat vorgeworfen. Der Oberösterreicher soll eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Der indische Kollege war der diensthabende Arzt, als der Patient einen Herzinfarkt erlitt.

Laut Eugen A. war der Inder zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Patienten beschäftigt und hatte daher keine Zeit, den gelähmten Patienten zu reanimieren. Der Bad Ischler sei zum Zeitpunkt des Todes bereits seit 36 Stunden nicht mehr im Krankenhaus gewesen. Der Prozess in Dubai wird am 25. September fortgesetzt. (APA)