Linz - Ein Gutachten lässt die Stadt Linz hoffen, doch noch mit einem blauen Auge aus der Franken-Affäre davon kommen zu können. Ein vom Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich erstelltes Gutachten besagt, die Kommune hätte einen Frankenkredit und Swap von der Gemeindeaufsicht genehmigen lassen müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei das für die Stadt verlustträchtige Geschäft rechtsungültig.

Im Jahr 2007 hatte sich Linz auf ein hochspekulatives Swap-Geschäft eingelassen. Zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Millionen Euro) hatte Finanzstadtdirektor Werner Penn mit der Bawag eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swaps 4175 allerdings inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro angewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. 24 Millionen Euro hat die Stadt schon überwiesen.

Wegen des Deals trat Penn dieses Frühjahr zurück; gegen ihn und Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Stadt wiederum bereitet derzeit eine Klage gegen die Bawag vor, da die Stadt vor Abschluss des Geschäftes nicht ausreichend über die Risiken informiert worden wäre. Mayr hat angekündigt, im vierten Quartal diesen Jahres die Zivilklage einbringen zu wollen.

Das jetzt fertiggestellte interne Rechtsgutachten, das im Auftrag des Landes vom Verfassungsdienst erstellt wurde, beruft sich auf die Betragsgrenzen: Übersteigen die Verpflichtungen aus Kreditaufnahmen 15 Prozent des jährlichen Budgets, müsse auf jeden Fall bei der Aufsichtsbehörde um Genehmigung angesucht werden. Das Swap-Geschäft sei somit rechtlich nicht gedeckt. Die Letztentscheidung in dem Rechtsstreit liegt jedoch beim Handelsgericht Wien. (ker, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.9.2011)