In den letzten drei Jahrzehnten ist die Lohnquote am Volkseinkommen um mehr als 15 Prozent gesunken. Die Arbeitnehmer bekommen einen immer kleiner werdenden Teil des Kuchens, den sie backen, und werden vom Staat höher belastet als andere Einkommensgruppen.
Die Entwicklung der Lohnquote
1978 lag die Brutto-Lohnquote des Volkseinkommens bei 78,7 Prozent, bis 2007 ist diese auf 66,6 Prozent gesunken, das entspricht einem Rückgang von 15,4 Prozent.
Durch den Vergleich mit der Netto-Lohnquote lässt sich eine höhere Abgabenleistung der Lohneinkommen feststellen: 2006 lag die Brutto-Lohnquote bei 66,9 Prozent, die Netto-Lohnquote hingegen lediglich bei 57,8Prozent. Würden alle Einkommensgruppen mit den gleichen Abgaben belastet, so müsste die Netto- der Brutto-Lohnquote entsprechen.
Abgabenbelastung auf Lohneinkommen erhöht
Auch ist die ungleichmäßige Abgabenbelastung in den letzten Jahren weiter angestiegen: 1988 lag die Differenz noch bei 6,8 (73,4 Prozent brutto, 66,6 Prozent netto), 2006 bereits 9,1 Prozentpunkten.
Der Staat hat also auf die schrumpfende Lohnquote und den daraus resultierenden geringeren Einnahmen reagiert, in dem er die Abgabenbelastung auf Lohneinkommen erhöht hat.
Ungleichmäßige Abgabenbelastung
Anhand eines einfachen Beispiels lässt sich die ungleichmäßige Belastung verdeutlichen:
2009 lag das durchschnittliche Netto-Jahreseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bei etwa 20.000 Euro brutto (inkl. Lohnnebenkosten, etc.) entspricht das einem Gesamteinkommen von etwa 36.800 Euro. Daraus ergibt sich einer Abgabenquote von 45 Prozent.
Kapitalerträge hingegen werden mit lediglich 25 Prozent belastet. Oder anders ausgedrückt, wer 36.800 Euro an Kapitalerträgen bekommt, hat Netto um 7.600 Euro oder 38 Prozent mehr in der Tasche als jemand der für dieses Geld gearbeitet hat.
Bevorteilung von Einkommen aus Besitz
Es besteht eine klare Bevorteilung von Einkommen aus Besitz gegenüber Einkommen aus Arbeit. Da sich mehr als zwei Drittel des Volksvermögens in Besitz des oberen Dezils befindet, ist auch klar, wer am meisten von dieser Bevorteilung profitiert. Mit dem "Leistungsgedanken" (der ÖVP) lässt sich das meiner Meinung nach nicht vereinbaren. Auch eine "Reichensteuer" (SPÖ) wird diesen Missstand nicht beseitigen, hier braucht es vielmehr eine umfassende Steuerreform die nicht mehr zwischen unterschiedlichen Einkommensarten differenziert.
Ein gerechteres Steuersystem
In der Umsetzung würde das bedeuten, dass jedes Einkommen einer Person zugeordnet wird, der Sozialversicherungs-Pflicht unterliegt und zur progressiven Einkommenssteuer herangezogen wird.
Aufgrund der zusätzlichen Einnahmen könnte daraufhin der SV-Beitragssatz abgesenkt und der Einkommenssteuer-Freibetrag erhöht werden, was wiederum zu einer Entlastung aller Lohneinkommen führen würde.
Da somit sowohl die "Leistungsträger" entlastet, wie auch die "Reichen" stärker zur Kasse gebeten werden würden, sollte ein derartiges Konzept im Interesse beider Regierungsparteien liegen und einer Umsetzung nichts im Wege stehen. (Leser-Kommentar, Andreas Innerlohninger, derStandard.at, 15.9.2011)