Wien - SP-Klubobmann Josef Cap kritisiert das Vorgehen der Regierungsparteien beim Doppelbudget 2003/2004: Ein endgültiger Fahrplan für den Beschluss der Budgets und des Budgetbegleitgesetzes sei immer noch nicht vorhanden. Das Parlament werde nur als "lästige Durchgangsstation" behandelt, seriöse parlamentarische Arbeit werde verunmöglicht. So komme Finanzminister Karl-Heinz Grasser heute, Mittwoch, erst um 18.30 Uhr in den Budgetausschuss, obwohl die Sitzung bereits um 15.00 Uhr beginne.

SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter kritisierte bei der gemeinsamen Pressekonferenz das "Chaos" im Budgetausschuss und dass bei den nun vorgelegten Abänderungsanträgen zum Budgetbegleitgesetz die Passagen zur Pensions- und Gesundheitsreform fehlen. Zudem sei die verunglückte "Trägerrakete" zur Politikerpension immer noch nicht zurückgezogen worden. Im Budgetausschuss liege also immer noch ein Antrag auf Einführung der Frühpensionen für Politiker.

Cap kritisierte zudem die immer noch offenen Kosten für die Eurofighter: Zu den von der Regierung angegebenen 1,969 Mrd. Euro kämen noch Ausgaben für Übergangslösung, Betriebskosten und die mögliche Ersatzlösung für die alten Saab 105. Die vom Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren vermuteten Kosten von bis zu 6,8 Mrd. Euro sind auch für Cap realistisch.

SPÖ will Personalausgaben prüfen

Die SPÖ will die Personalausgaben und Beraterkosten von Finanzminister Karl-Heinz Grasser im "kleinen Untersuchungsausschuss", dem Unterausschuss des parlamentarischen Rechnungshofausschusses prüfen lassen. Die regulären Personalausgaben Grassers betragen laut dem Doppelbudget 2003/2004 je rund 44 Millionen Euro. Dazu kämen aber 15 Mill. Euro für externe Berater, empörte sich SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter am Mittwoch in einer Aussendung. Kräuter: "Noch nie seit 1945 wurde ein derart hoher Betrag durch einen einzigen Minister in einem Jahr für externe Zuarbeiter ausgegeben."

Finanzministerium: Internationaler Durchschnitt

Das Finanzministerium wies die Kritik an Honoraren für externe Beratungsleitungen Mittwoch Nachmittag zurück. Diese orientierten sich - etwa am Beispiel der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften - am Transaktionswert der erbrachten Leistung und bewegten sich zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Transaktionsvolumens, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Das insgesamt dafür anzusetzende Beraterhonorar von maximal 8,2 Mio. Euro würde bei einem unrealistisch niedrig angenommenen Transaktionsvolumen von 600 Mio. Euro nur 1,37 Prozent (bei Anteilsveräußerung) betragen; bei jedem höheren Privatisierungserlös sinke dieser Prozentsatz. Das Finanzministerium liege damit im internationalen Durchschnitt bzw. sogar deutlich darunter "und beweist einen den Prinzipien der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechenden Umgang mit Steuermitteln". (APA)