
Statt wie bisher bei Vertragsabschluss sollte künftig die garantierte Pensionshöhe erst bei Pensionsantritt auf Basis der dann gültigen Sterbetafeln berechnet werden. Die Auszahlung würde sinken.
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Helsinki/Wien - "Es wird weiterhin Garantie-Produkte analog zur Lebensversicherung geben, die Frage ist nur, ob bei der privaten Pensionsvorsorge die Berechnungsgrundlage für die Auszahlungshöhe weiterhin der Abschlusszeitpunkt der Versicherung bleibt oder ob man dazu übergeht, den Zeitpunkt des tatsächlichen Pensionsantritts als Berechnungsgrundlage zu nehmen". Das sagte der Chef der Raiffeisen Versicherung, Klaus Pekarek, beim diesjährigen Pensionssymposium in Helsinki.
Hintergrund der Überlegungen sind die künftig strengeren Eigenkapitalregeln sowie die ständig steigende Lebenserwartung. Da die Versicherungen sogenannte Garantie-Produkte mit viel Eigenkapital unterlegen müssen, "werden es sich mitunter einige nicht mehr leisten können, Garantien zu geben", so Pekarek. Wird die Berechnungsbasis auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Pensionsantritts umgestellt, würde dies für den Kunden bedeuten, dass dieser - bei weiter steigender Lebenserwartung - eine geringere monatlichen Zusatzpension bekäme.
Interessant sei auch der Umstand, dass nur fünf Prozent im Entscheidungszeitraum die Variante einer monatlichen Pensionsauszahlung wählen. 95 Prozent der Kunden wollen das Kapital auf einmal ausbezahlt bekommen.
Die Kunden, so Pekarek, reagieren derzeit auch sensibel auf lange Laufzeiten: Durch die Anhebung der Mindestlaufzeit von zehn auf 15 Jahre sanken die Einmalerläge bei der Raiffeisen Versicherung im ersten Halbjahr 2011 um 50 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2010. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.9.2011)