Der streng katholische Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein mit seiner Gattin Marie Aglae beim Requiem für Otto von Habsburg im Juli 2011.

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In Liechtenstein bleibt Abtreibung weiterhin strafbar. 52,3 Prozent der Bevölkerung haben am Sonntag gegen die Einführung einer Fristenlösung gestimmt, das sind 5.760 Menschen. 5.246 Liechtensteiner stimmten dafür. Am Ende fehlten der Initiative „Hilfe statt Strafe", die den Gesetzänderungsantrag eingebracht hatte, etwas mehr als 500 Stimmen.

Damit stellte sich eine knappe Mehrheit der Liechtensteiner auf die Seite von Erbprinz Alois. Der Sohn von Landesfürst Hans-Adam, der seit 2004 die Regierungsgeschäfte für seinen Vater führt, hatte im Vorfeld der Abstimmung damit gedroht, dem Gesetz seine Sanktion zu verweigern, falls eine Mehrheit für die Fristenlösung stimmen würde. (derStandard.at berichtete.)

Die Folge war eine - für liechtensteinische Verhältnisse - relativ niedrige Wahlbeteiligung von 61 Prozent, da in dem kleinen Fürstentum offiziell Wahlpflicht besteht.

Regierung plant Ende der Strafverfolgung bei Abtreibung im Ausland 

In Liechtenstein kann ein Schwangerschaftsabbruch (selbst wenn dieser im Ausland durchgeführt wird) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Beendigung der Schwangerschaft auch in dem kleinen Fürstentum möglich. 

Laut Angaben der Initiative lassen im Jahr etwa 50 Liechtensteinerinnen eine Abtreibung im Ausland durchführen. Die meisten Frauen fahren für den Eingriff in die Schweiz. Die Regierungsparteien planen nun eine Gesetzesänderung, wonach Schwangerschaftsabbrüche zwar weiterhin verboten bleiben sollen, aber nicht mehr bestraft werden, wenn der Eingriff im Ausland erfolgt. (APA/elin, derStandard.at, 20. September 2011)