London - Der Milliardenverlust eines UBS-Händlers in der vergangenen Woche hat nach Ansicht von Experten eine Lücke in der europäischen Finanzmarkt-Direktive MiFID zutage gebracht. Termingeschäfte mit Exchange Traded Funds (ETF), die bei den Machenschaften des inzwischen festgenommenen Händlers der Schweizer Großbank eine zentrale Rolle gespielt haben sollen, unterstehen nicht den europäischen Finanzmarktregeln.

Das führt dazu, dass Händler Transaktionen vornehmen können, ohne dass die bei anderen Geschäften übliche Bestätigung der Gegenpartei erforderlich ist. Kontrolleure müssen sich dann auf die Angaben von Händlern verlassen, wenn sie die Einzelheiten einer Transaktion im Hinblick auf Preise und Abwicklungsdaten überprüfen wollen.

"Wenn der mutmaßliche Betrüger bestimmte Arten von ETF eingesetzt hat, besteht keine Berichtspflicht an die Aufsicht", sagte ein Regulierungsfachmann, der mit den Vorschriften vertraut ist. Transaktionen mit Kunden müssten dokumentiert werden, die Pflicht gelte aber nicht für sogenannte "in house"-Geschäfte oder ähnliches.

Er sei schon überrascht gewesen, zu erfahren, dass manche Banken bei Termingeschäften mit ETF erst am Abwicklungstag eine Bestätigung der Gegenpartei vorsehen, sagte der Geschäftsführer der International Swaps and Derivatives Organisation (ISDA), Conrad Voldstad, am Dienstag auf einer Konferenz. Ein Händler sagte, es sei eine übliche Praxis, solche Transaktionen erst am Settlement-Tag auf beiden Seiten zu bestätigen. Wenn es nicht ausdrücklich verlangt werde, werde das vorher oft nicht gemacht.

Im Kapitalmarkt wurde weiterhin darüber gerätselt, wie der UBS-Händler genau vorgegangen war. UBS selbst erklärte, der Händler habe Transaktionen nur zum Schein abgesichert. "Die Absicherung bestand jedoch aus fiktiven Forward-Transaktionen in Cash-ETFs, die der Händler zum Schein getätigt hatte", hatte die Bank in der vergangenen Woche erklärt. (APA)